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Was erledige ich wo?

Kontostand Ihres Unternehmens bei der Künstlersozialkasse erfragen


Leistungsbeschreibung

Die Künstlersozialkasse hilft Ihnen, wenn Sie den Stand Ihres Abgabekontos nicht nachvollziehen können.

Sollte Ihnen der aktuelle Stand Ihres Abgabekontos nicht bekannt sein, sendet Ihnen die Künstlersozialkasse gerne einen aktuellen Kontoauszug zu.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie können Ihr Anliegen online, per Post oder telefonisch übermitteln.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
  • Sie benötigen ungefähr 5 Minuten, um das Online-Formular auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite können Sie auswählen, ob Sie einen Kontoauszug anfordern oder Fragen zu Ihrem Abgabekonto klären möchten.
  • Bei Anforderung eines Kontoauszuges tragen Sie ein, ab welchem Datum dieser beginnen soll.
  • Bei Fragen zu Ihrem Abgabekonto teilen Sie uns bitte im Nachrichtenfeld Ihr Anliegen mit.

Mitteilung per Post:

  • Teilen Sie uns bitte formlos Ihr Anliegen mit.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Abgabenummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Bei Anforderung eines Kontoauszuges geben Sie bitte an, ab welchem Datum dieser beginnen soll.
  • Bei konkreten Fragen zu einzelnen Buchungen teilen Sie bitte den Buchungstag mit.

Mitteilung per Telefon:

  • Halten Sie Ihre Abgabenummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, dass Sie einen Kontoauszug benötigen oder stellen Sie konkrete Fragen zu Ihrem Abgabekonto.
  • Bei Anforderung eines Kontoauszuges geben Sie bitte an, ab welchem Datum dieser beginnen soll.
  • Bei konkreten Fragen zu einzelnen Buchungen teilen Sie bitte den Buchungstag mit.

Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihr Anliegen. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.  

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
  • Sie haben Fragen zu Ihrem Abgabekonto oder benötigen einen aktuellen Kontoauszug.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • ausgefüllter Online-Antrag

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

  • Es fallen keine Kosten an.

    Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 7 Tag(e)
    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialkasse

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Onlinedienste

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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