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Was erledige ich wo?

Löschungsbewilligung

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Befindet sich im Grundbuch Ihres Grundstückes eine Eintragung zugunsten der Hansestadt Lübeck (z.B. ein Geh- und Fahrrecht, Leitungs- oder Vorkaufsrecht), die Sie löschen lassen wollen, können Sie beim Bereich Wirtschaft und Liegenschaften eine Löschungsbewilligung beantragen.

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Verfahrensablauf

Nach Beantragung prüft der Bereich, ob das Recht für die Hansestadt Lübeck verzichtbar ist und erteilt ggf eine Löschungsbewilligung

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An wen muss ich mich wenden?

Bereich Wirtschaft und Liegenschaften, Fischstr. 1-3, 23539 Lübeck,
122-2314
liegenschaften@luebeck.de,
Öffnungszeiten Mo, Di 8-14 Uhr, Do 8-16 Uhr, Fr 8-12 Uhr

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Voraussetzungen

Er muss im Grundbuch eingetragener Eigentümer des belasteten Grundstücks sein.

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Welche Unterlagen benötige ich?

Keine. Es muss lediglich ein Schreiben an den Bereich Wirtschaft und Liegenschaften gerichtet werden, in dem Sie das Grundstück und das dazugehörige Grundbuch sowie die zu löschende Belastung benennen.

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Welche Gebühren fallen an?

Es fällt je nach Wert der Belastung ein Entgelt bzw eine Ablösesumme an

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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