Lizenzbestätigung (Verification Letter) für Pilotinnen und Piloten beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) fliegen möchten, müssen Sie bei der Luftfahrtbehörde des anderen Landes gegebenenfalls einen Verification Letter, also eine Bestätigung Ihrer Fluglizenz, nachweisen.
Eine offizielle Lizenzbestätigung können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Diese ermöglicht Ihnen, die Validität Ihrer Lizenz digital und amtlich bestätigt nachzuweisen.
Sie können die Lizenzbestätigung als natürliche oder juristische Person oder in Vertretung beantragen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Die Erteilung einer Lizenzbestätigung für Pilotinnen und Piloten (Verification Letter) können Sie beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid online abrufen und erhalten die Lizenz per Post.
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Voraussetzungen
- Um eine Lizenzbestätigung beantragen zu können, müssen Sie über eine gültige, aktuelle Lizenz verfügen.
- Sie müssen die Validität Ihrer Lizenz bestätigen.
-
Sie sind
- eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
- eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
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Welche Unterlagen benötige ich?
wenn Sie eine Lizenzbestätigung beantragen:
- Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
- Kopie Ihres Personalausweises oder der Meldebescheinigung
bei einer Vertretung:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten
wenn der Versand an eine bevollmächtigte Person erfolgt:
- Nachweis der Kostenübernahme
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
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Bearbeitungsdauer
- 1 — 5 Tag(e)
- Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.
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Rechtsgrundlage
- § 4 Abs.1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 65 Absatz 5 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Verordnung (EU) Nummer 1178/2011, Teil-FCL-Lizenz, Anhang VI, Teil-ARA, Teilabschnitt FCL
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Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
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Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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Urheber
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
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Onlinedienste
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