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Was erledige ich wo?

Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" anfordern


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe durchführen und dafür finanzielle Unterstützung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie können die Mittel online, per E-Mail oder per Post beim BMZ anfordern.

Mittel online anfordern:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn aus. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ gibt die Mittel frei und ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
  • Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.

Mittel per E-Mail oder per Post anfordern:

  • Sie senden Ihren ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ gibt die Mittel frei und ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
  • Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.
  • Erklärung über Rechtsmittelverzicht gegen den Zuwendungsbescheid muss vorliegen, sonst muss eine Frist von 4 Wochen abgewartet werden, bis Auszahlungen vorgenommen werden können
  • Die Laufzeit des Vorhabens muss begonnen haben.
  • Für Mittelanforderungen, die nach Ablauf der Laufzeit eingehen, besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung mehr

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Formular zur Mittelanforderung
  • Gegebenenfalls Anlagen / Nachweise zur Mittelanforderung

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine gesetzlichen Fristen. Mittelanforderungen müssen jedoch innerhalb der Projektlaufzeit gestellt werden.

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Bearbeitungsdauer

  • 2 — 5 Werktag(e)
    • Die Zuwendungen können regelmäßig erst ausgezahlt werden, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, also die Einspruchsfrist abgelaufen ist und wenn die Mittel aus früheren Mittelanforderungen desselben Projektes verbraucht sind. Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie erklären, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht.

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

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Urheber

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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