Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" anfordern
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.
Wenn Sie einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten, können Sie die Fördermittel bei Projektstart per Antrag anfordern.
Das BMZ veranlasst dann die entsprechende Auszahlung.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Sie können die Mittel online oder per Post beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anfordern.
- Rufen Sie auf der Internetseite des Bundesportals das Online-Formular auf. Das Bundesportal führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie Ihren Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
- Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Sie erhalten einen Bescheid und das BMZ veranlasst die Auszahlung.
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Zuständige Stelle
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien
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Voraussetzungen
- Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
- Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
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Welche Unterlagen benötige ich?
Antrag auf Mittelanforderung
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Sie müssen die Mittel jedoch innerhalb der Projektlaufzeit anfordern.
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Bearbeitungsdauer
Die Auszahlung erfolgt zeitnah und richtet sich nach dem in der Anforderung angegebenen Zahlungsdatum. Mit einem Antrag können auch mehrere Auszahlungen zu mehreren Terminen angefordert werden.
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Rechtsgrundlage
- Bundeshaushalt, aktuelles Haushaltsjahr, Einzelplan 23, Kapitel 2301, Titel 68705
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
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Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht.
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Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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Onlinedienste
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