Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Was erledige ich wo?

Multiplikatorenschulungen im Bereich Integration beantragen


Leistungsbeschreibung

Die Förderung zur Umsetzung einer Multiplikatorenschulung richtet sich an alle Vereine und Organisationen der Integrationsarbeit, in denen Ehrenamtliche tätig sind.

Einen Schwerpunkt setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf die Unterstützung von Migrantenorganisationen,

  • die selbst Integrationsmaßnahmen durchführen möchten und
  • den Wunsch nach Weiterqualifizierung haben.

Geförderte Multiplikatorenschulungen sind zum Beispiel:

  • Schulungen zu Vereins und Projektmanagement,
  • Schulungen zur Stärkung der interkulturellen, und Erziehungskompetenz von Eltern mit Migrationshintergrund,
  • Fortbildungen zur Unterstützung der Erstorientierung sowie
  • Lehrgänge zum Umgang mit Personen, die im Alltag Vorurteile gegen Migrantinnen und Migranten äußern.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Zuwendung zur Umsetzung einer Multiplikatorenschulung können Sie elektronisch über das Portal "easy-Online" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

  • Erkundigen Sie sich auf der Internetseite des Bundesportals und auf der Internetseite des BAMF über die Voraussetzungen einer Förderung.
  • Sofern eine Ausschreibungsfrist läuft, können Sie auf dem Portal "easy-Online" einen Antrag stellen.
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  • Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe
    • ausdrucken,
    • unterschreiben und
    • zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF senden.
  • Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.

Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine juristische Person, zum Beispiel ein Verein oder eine gemeinnützige Organisation.
  • Sie können einen Vereins- oder Handelsregisterauszug nachweisen.
  • Sie haben über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, die Sie zum Beispiel durch eine Eigenerklärung und Bestätigung des Finanzamts nachweisen können. 
  • Sie können Ihre Gemeinnützigkeit nachweisen, zum Beispiel über einen Freistellungsbescheid des Finanzamts.
  • Dem BAMF müssen ausreichend Haushaltsmittel für eine Förderung zur Verfügung stehen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • rechtskräftiger Antrag gemäß jeweiliger Ausschreibung
  • Maßnahmenbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen
  • Freistellungsbescheid
  • Erklärung über das Nichtvorliegen einer Insolvenz
  • Erklärung über das Nichtvorliegen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens
  • Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben und Steuern
  • Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister
  • Satzung des Vereins oder der (g)GmbH, beziehungsweise Geschäftsordnung

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen sind in der jeweils aktuellen Ausschreibung genannt und können variieren. Die Ausschreibungen werden in der Regel im 1. Quartal eines Jahres veröffentlicht.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Bearbeitungsdauer

Ausschreibungen finden jährlich statt. Der Förderung beginnt noch im gleichen Jahr.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt 2025 voraussichtlich keine Ausschreibung.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Onlinedienste

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

nach oben zurück