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Nach einer Abfindung erneut eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Verschlimmerung beantragen


Volltext

Es ist unter Umständen möglich, sich anstelle einer regelmäßigen Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Abfindung zahlen zu lassen, also eine einmalige Auszahlung.

Verschlimmert sich Ihr Gesundheitszustand nach Gewährung einer Abfindung, haben Sie wieder einen Anspruch auf Rente in vollem Umfang. Dies wird als Wiederaufleben der abgefundenen Rente bezeichnet. Die gezahlte Abfindungssumme wird auf Ihre Rente angerechnet.

Um erneut eine Rente zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einen Antrag stellen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie können das Wiederaufleben der Rente online oder per Post beantragen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Abfindung erhalten
  • Nach der Abfindung sind Sie zu einer Schwerverletzten oder einem Schwerverletzten geworden. Das heißt, Ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit ist auf mindestens 50 Prozent gestiegen.
  • Ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit ist gestiegen:
    • infolge eines neuen Versicherungsfalls, zum Beispiel eines Arbeitsunfalls, oder
    • durch eine Verschlimmerung der Folgen früherer Versicherungsfälle.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Erforderliche Unterlagen

  • medizinische Unterlagen zum Nachweis der Schwerverletzteneigenschaft
  • Unterlagen über weitere Versicherungsfälle
  • Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse wird Ihnen gegebenenfalls mitteilen, was darüber hinaus gebraucht wird.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

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Frist

Es gibt keine Frist.

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Bearbeitungsdauer

  • 4 — 6 Woche(n)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage(n)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

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Urheber

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.01.2023
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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