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Niederlassungserlaubnis


Leistungsbeschreibung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung jedweder Erwerbstätigkeit. Die Niederlassungserlaubnis wird Ausländern erteilt, die auf Dauer im Bundesgebiet bleiben und hier ihren wirtschaftlichen und familiären Lebensmittelpunkt haben.

Eine Niederlassungserlaubnis wird in der Regel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) – im Scheckkarten-Format – ausgestellt. Auf dem eAT werden u.a. biometrische Merkmale (1 Lichtbild, 2 Fingerabdrücke) gespeichert. Darüber hinaus kann der eAT – optional – zusätzlich als elektronischer Identitätsnachweis (eID) im Zuge von E-Government und E-Business sowie zur elektronischen Signatur genutzt werden.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis unterscheiden sich in Abhängigkeit des jeweiligen Voraufenthaltes. Daher können die Voraussetzungen nicht pauschal benannt werden.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner ist die für Ihren Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. In der Regel ist die Einholung eines Termins erforderlich.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach den Voraufenthalten (s. o.). Die Vorlage eines gültigen Passes und eines aktuellen biometrischen Fotos ist jedoch immer erforderlich. Die zuständige Stelle erteilt konkrete Auskunft im Einzelfall.

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Aufenthaltsverordnung sowohl bei einer positiven Entscheidung als auch bei einer etwaigen Ablehnung an. Die maximale Gebühr für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beträgt 113,00 €. Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle im Einzelfall.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis muss noch während der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels beantragt werden.

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Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum eAT finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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Dokumente

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