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Was erledige ich wo?

Praktische Prüfung anzeigen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Prüferin oder Prüfer eine praktische Prüfung durchführen, müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt anzeigen.

Praktische Prüfungen müssen angezeigt werden

  • für die Prüfung für Verkehrspilotinnen oder Verkehrspiloten (ATPL),
  • die kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung (CB-IR).

Als Prüferin oder Prüfer müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt eine praktische Prüfung spätestens 7 Tage vor der geplanten Prüfung melden. Sie können die Meldung als deren Vertretung vornehmen.

Wenn der von Ihnen angezeigte Prüfungstermin nicht eingehalten werden kann, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitteilen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Eine praktische Prüfung können Sie online anzeigen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie die Anzeige einer praktischen Prüfung aus.
  • Sie können den gegebenenfalls erforderlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung direkt hochladen.
  • Senden Sie die Anzeige online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.

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Voraussetzungen

  • Sie haben eine gültige Prüferberechtigung.
    • Mit einem Nachweis der Vertretungsberechtigung können Sie die Beantragung auch als Vertretung vornehmen.
  • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Einverständniserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

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Welche Fristen muss ich beachten?

  • 7 Tag(e)
    • Sie müssen die praktische Prüfung spätestens 7 Tage vor deren Durchführung beim Luftfahrt-Bundesamt melden.

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Bearbeitungsdauer

  • 1 — 2 Woche(n)
    • Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

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Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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