Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, erhalten Sie Ihre Zuwendung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, dem BMZ mitzuteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten werden. Dies beschleunigt die Auszahlung der Fördermittel.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Sie können den Rechtsbehelfsverzicht online, per Fax oder per Post beim BMZ einreichen:
Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht online einreichen wollen:
- Rufen Sie das Online-Formular auf und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch elektronisch aus. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post einreichen wollen:
- Sie schicken den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post an das BMZ.
- Bei Unklarheiten nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.
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Voraussetzungen
- Sie müssen einen Zuwendungsbescheid für Ihr beantragtes Vorhaben vorliegen haben.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Eingangsbescheinigung mit Klageverzichtserklärung (siehe letzte Seite im Zuwendungsbescheid)
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
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Welche Fristen muss ich beachten?
- 1 Monat(e)
- Sie können in den ersten 4 Wochen nach Bescheid Einspruch erheben. Falls dem BMZ der Rechtsbehelfsverzicht nicht vorliegt, wird die ersten 4 Wochen nach dem Bescheid kein Fördergeld ausgezahlt. Sobald Rechtsbehelfsverzicht vorliegt, kann das BMZ die Mittelanforderungen unverzüglich bearbeiten und auszahlen.
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Bearbeitungsdauer
- 1 — 2 Tag(e)
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Rechtsgrundlage
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) §§ 23 und 44
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 BHO: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - AN Best-P
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Rechtsbehelf
entfällt
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Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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Urheber
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Onlinedienste
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