Seminare für Personalräte aus der öffentlichen Verwaltung von der Bundeszentrale für politische Bildung als geeignet für Bildungsurlaub anerkennen lassen
Leistungsbeschreibung
Personalratsmitglieder aus der öffentlichen Verwaltung haben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Anspruch auf Bildungsurlaub für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, wenn die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihr Bildungsangebot als geeignet anerkennt.
Für eine Anerkennung durch die BpB sollte Ihre Bildungsveranstaltung beispielsweise eines der folgenden Themen zum Schwerpunkt haben:
- Dienst- und Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- Personalplanung
- Versammlungspraxis
Wenn Personalratsmitglieder für Ihr Bildungsangebot vom Dienst befreit werden, kann sich dies positiv auf die Teilnehmendenzahl auswirken.
Die Anerkennung der BpB bezieht sich ausschließlich auf die Bildungsveranstaltung an sich, nicht allgemein auf Sie als Bildungseinrichtung.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Sie können die Anerkennung Ihrer Bildungsveranstaltung durch die BpB schriftlich beantragen:
- Es gibt keinen Vordruck. Sie können die Anerkennung formlos beantragen.
- Schicken Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die Bundeszentrale für politische Bildung.
- Die BpB überprüft den Antrag und das Programm Ihrer Bildungsveranstaltung.
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Die BpB schickt Ihnen die Bescheinigung über die Anerkennung beziehungsweise einen Ablehnungsbescheid per Post zu.
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Voraussetzungen
Damit Ihre Bildungsveranstaltung als geeignet anerkannt werden kann, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie muss ihrem Inhalt und ihrem Programm nach für eine Tätigkeit im Personalrat nützlich sein. Sie trägt also dazu bei, dass die Teilnehmenden ihre Aufgaben im Personalrat sach- und fachgerecht ausüben können.
Ihre Bildungsveranstaltung kann nicht anerkannt werden, wenn sie Themen behandelt, die
- parteipolitischen
- gewerkschaftlichen oder
- kirchlichen Charakter haben oder
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nicht auf die Arbeit im Personalrat zugeschnitten sind.
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Welche Unterlagen benötige ich?
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Anschreiben mit
- Bezeichnung und Anschrift des verantwortlichen Bildungsträgers
- Angabe der Rechtsgrundlage, auf die Sie sich berufen
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Programm der Veranstaltung, zum Beispiel Seminar- oder Reiseprogramm mit
- Überblick über die vermittelten Inhalte
- Zeitplanung
- Terminangabe und
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Tagungsort beziehungsweise Reiseziel
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen für Sie keine Kosten an.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sollten die Anerkennung möglichst 6 Wochen vor dem Beginn der Bildungsmaßnahme beantragen.
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen.
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Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
Sie können innerhalb von 1 Monat bei der Bundeszentrale für politische Bildung Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.
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Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Vertrauensniveau: niedrig
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Urheber
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