Verkauf von Grundstücken und Gebäuden
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Haben Sie Interesse am Erwerb eines städtischen Grundstücks oder Gebäudes, wenden Sie sich bitte je nach Lage an das Grundstücksmanagement Lübeck West ( St.Jürgen, Strecknitz, Blankensee, Wulfsdorf, Beidendorf, Krummesse, Kronsforde, Niederbüssau, Vorrade, Schiereichenkoppel, Oberbüssau, Niendorf/Moorgarten, Reecke, Genin, Moisling, Buntekuh, St. Lorenz Nord und Süd, Gr. Steinrade/Schönböcken, Falkenfeld/Vorwerk, Dornbreite)
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