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Zahlungen, Überweisungen und Schecks


Leistungsbeschreibung

Zahlungen, Überweisungen und Schecks

Ihre Bank darf Ihnen für Zahlungen in Euro in der gesamten EU nicht mehr berechnen als für gleichwertige nationale Transaktionen.

Darunter fallen

  • Überweisungen zwischen Bankkonten in verschiedenen EU-Ländern
  • Abhebungen von Geld-/Bankautomaten in EU-Ländern
  • Zahlungen per Debit- oder Kreditkarte innerhalb der EU
  • Lastschriften

Banken mit Sitz in EU-Ländern außerhalb des Euro-Raums müssen sich ebenfalls an diese Regel halten und dürfen Ihnen für Zahlungen in Euro - länderübergreifend oder in einem anderen EU-Land - nicht mehr berechnen als für eine Zahlung im Inland in der Landeswährung.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Zuständige Stelle

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