Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Was erledige ich wo?

Zeitsynchronisation von Rechnern durchführen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Uhr Ihres Rechners oder Ihres mobilen Gerätes exakt einstellen möchten, können Sie auf einen Dienst der physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zurückgreifen, der die Zeitsynchronisation über das Internet ermöglicht.

Oftmals müssen Sie im amtlichen Verkehr und im Geschäftsverkehr über das Internet die genaue Zeit angeben. Allerdings laufen die meisten Rechneruhren ungenau. Sofern Sie auf Ihrem Rechner die genaue Zeit benötigen, ist eine regelmäße Anpassung der Rechneruhr erforderlich.
Für die Zeitsynchronisation Ihres Rechners können Sie die Dienste der PTB nutzen.

Für die Zeitsynchronisation stehen Ihnen 3 Zeitserver zur Verfügung, deren Uhren direkt von den Atomuhren der PTB synchronisiert werden. Die Mitteleuropäische Zeit (MEZ) beziehungsweise die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) ist in der Bundesrepublik Deutschland die gesetzlich gültige Zeit.


Die Server der PTB verwenden zur Weitergabe der Zeitinformation das sogenannte »Network Time Protocol« (NTP). Mit diesem Protokoll können die Uhren von Rechnern, mobilen Geräten oder Netzwerkkomponenten synchronisiert werden.

Dafür sind Programme erforderlich, die das NTP unterstützen. Solche Programme sind für alle gängigen Betriebssysteme vorhanden.
Nach der Installation eines solchen Programms müssen Sie eine oder mehrere der folgenden Adressen angeben:

  • ptbtime1.ptb.de
  • ptbtime2.ptb.de
  • ptbtime3.ptb.de.

Abhängig von den Laufzeiten in den Netzwerkverbindungen können Genauigkeiten von einer bis zehn Millisekunden erreicht werden.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Um die Zeitsynchronisation Ihres Rechners durchzuführen, müssen Sie zuerst ein Programm auf Ihrem Rechner installieren.

  • Die Programme gibt es für alle gängigen Betriebssysteme.
  • Nach der Installation des Programmes fügen Sie diesem die Adressen des NTP-Servers hinzu.
  • Eine oder mehrere der folgenden Adressen müssen eingegeben werden:
    • ptbtime1.ptb.de
    • ptbtime2.ptb.de
    • ptbtime3.ptb.de
  • Die Synchronisation Ihrer Rechner-Uhr erfolgt automatisch

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

keine

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

keine

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Bearbeitungsdauer

keine

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Formulare

Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Die PTB übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund eines Ausfalls des Zeitdienstes der PTB, infolge einer fehlerhaften Übertragung durch die Zeitserver der PTB oder durch Abweichungen infolge von Verzögerungen im Internet bei den Benutzern entstehen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

nach oben zurück