Zollkontrolle - Einfuhrverbote
Leistungsbeschreibung
Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführen. Die Zollbehörden überwachen die Einfuhrbeschränkungen und Verbote und führen entsprechende Kontrollen durch.
Für private Einfuhren bestehen insbesondere in folgenden Bereichen Verbote und Beschränkungen:
- Artenschutz;
- Arzneimittel;
- Betäubungsmittel;
- Feuerwerkskörper;
- gefährliche Hunde (Kampfhunde);
- Lebensmittel;
- nachgeahmte Waren (Produktpiraterie);
- sanitärer Pflanzenschutz (z. B. Kartoffeln);
- Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt;
- Schutz der öffentlichen Ordnung (z. B. Pornographie);
- Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte);
- Waffen und Munition (Sportwaffen, Jagdwaffen, verbotene Gegenstände).
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung
Zentrale Auskunftsstelle
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Telefon: 0351 44834-510
Fax: 0351 44834-590
E-Mail:
info.privat@zoll.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 - 17:00 Uhr
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Zuständige Stelle
die jeweilige Zollstelle
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Rechtsgrundlage
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Urheber
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