Zuschuss für Auszubildende zu Unterbringungskosten bei Blockunterricht beantragen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Auszubildender oder Auszubildende sind und Ihnen während des auswärtigen Blockunterrichts an einer Berufsschule zusätzliche Kosten der Unterbringung entstehen, können Sie einen Zuschuss von bis zu 350,00 EUR jährliche beim Land Schleswig-Holstein beantragen.
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Verfahrensablauf
- Den Antrag von der Internetseite schicken Sie bitte ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder per E-Mail als PDF an das SHIBB (SG 20).
- Bereits vorliegende Unterlagen (Kopie des Ausbildungsvertrages sowie die Einladung zum (Block- Schulbesuch) sind beizufügen, können aber auch noch nachgereicht werden.
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An wen muss ich mich wenden?
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Internatskosten@shibb.landsh.de
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Voraussetzungen
Sie haben nur dann einen Anspruch auf den Zuschuss, wenn Sie als Auszubildender oder Auszubildende Ihren Wohnort in Schleswig-Holstein haben und in einem Betrieb in Schleswig-Holstein ausgebildet werden.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Einladung der beruflichen Schule zum Schulblock,
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses (Kopie des Ausbildungsvertrages),
- Nachweis über tatsächlich entstandene Unterbringungskosten (können nachgereicht werden bis spätestens 06.12.2024).
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Welche Gebühren fallen an?
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
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Bearbeitungsdauer
- 4 Woche(n)
- In der Regel erhalten Sie Ihren Bescheid innerhalb von vier Woche nach Antragsstellung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage des vereinfachten Verwendungsnachweises und aller erforderlichen Unterlagen (zum Beispiel Rechnung über die Unterbringungskosten).
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Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
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Was sollte ich noch wissen?
Grundsätzlich können mehrere Schulblocks gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt allerdings einmalig und kann die Summe von 350,00 EUR nicht übersteigen.
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung
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