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Was erledige ich wo?

Zuschuss zu Präventions- und Gesundheitskursen für gesetzlich Krankenversicherte beantragen


Leistungsbeschreibung

Ihre Krankenkasse kann Ihnen einen Zuschuss zu den Kosten für Präventions- und Gesundheitskurse zahlen. 

Präventions- und Gesundheitskurse gibt es in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum. Diese Gesundheitskurse sollen Sie zu einer gesunden Lebensweise motivieren und bei dieser unterstützen.

Welche Präventions- und Gesundheitskurse Ihre Krankenkasse bezuschusst, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse - zum Beispiel auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse. Dort erfahren Sie auch, wie hoch der Zuschuss ist. In der Regel unterstützen die Krankenkassen bis zu 2 Gesundheitskurse je Versicherten pro Jahr. 

Einen Präventions- und Gesundheitskurs können Sie sich selbst aussuchen. Voraussetzung ist, dass dieser durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert ist. Die Krankenkassen und der GKV-Spitzenverband weisen auf ihren Internetseiten auf entsprechende Kurse hin. Auch die Inanspruchnahme von zertifizierten Online-Kursen kann die Krankenkasse bezuschussen. 

Ärztinnen und Ärzte können Versicherten die Teilnahme an einem Präventions- und Gesundheitskurs empfehlen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zuschuss zu Präventions- und Gesundheitskursen können Sie per Post stellen sowie - bei vielen Krankenkassen - persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. 

  • Wählen Sie einen zertifizierten Präventions- und Gesundheitskurs aus dem Angebot Ihrer Krankenkasse aus oder klären Sie mit dem Anbieter beziehungsweise Ihrer Krankenkasse, ob Sie einen Zuschuss bekommen können.
  • Sie bezahlen die Kursgebühr an den Kursanbieter, nehmen regelmäßig an dem Kurs teil und lassen sich vom Kursanbieter eine Teilnahmebestätigung ausstellen.
  • Füllen Sie das Antragsformular Ihrer Krankenkasse aus und reichen es zusammen mit der Teilnahmebestätigung des Kursanbieters bei Ihrer Krankenkasse ein.
  • Ihre Krankenkasse prüft, ob Sie einen Zuschuss erhalten können, und zahlt Ihnen den Betrag aus.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Sie können einen Zuschuss für einen Präventions- und Gesundheitskurs für sich oder Ihr Kind beantragen, wenn

  • Sie gesetzlich krankenversichert sind;
  • Ihr Kind mindestens 6 Jahre alt ist;

Sie haben regelmäßig an dem Präventions- und Gesundheitskurs teilgenommen.

  • Die meisten Krankenkassen beteiligen sich an den Kursgebühren, wenn Sie mindestens zu 80 Prozent an dem Kurs teilgenommen haben. Wenn Sie nicht regelmäßig an mehrwöchigen Kursen teilnehmen können, sind in vielen Fällen Kompaktkurse möglich. Den Zuschuss zu den Kosten müssen Sie in diesem Fall vor der Kursteilnahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Der Präventions- und Gesundheitskurs ist zertifiziert. Die Krankenkassen haben die Zentrale Prüfstelle Prävention damit beauftragt, Präventions- und Gesundheitskurse zu prüfen und zu zertifizieren. 

Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Präventions- und Gesundheitskurs bezuschusst wird, erfahren Sie in der Regel direkt beim Kursanbieter oder bei Ihrer Krankenkasse.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • vom Kursanbietenden und der versicherten Person unterschriebene Teilnahmebescheinigung und Antrag auf Bezuschussung 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Sie bezahlen die Gebühr für den Kurs direkt beim Kursanbieter. Für den Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie nichts bezahlen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Reichen Sie Ihren Antrag auf Bezuschussung möglichst zeitnah bei Ihrer Krankenkasse ein. Ihre Ansprüche verjähren spätestens 4 Jahre nach der Teilnahme an dem Kurs.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 1 bis 10 Werktage.

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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