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Was erledige ich wo?

Zuteilung des SSR-Mode-Codes beantragen


Leistungsbeschreibung

Zur Inbetriebnahme eines Luftfahrzeugs müssen Sie dieses mit einem Sekundärradar-Antwortgerät (Transponder) ausrüsten. Dafür ist es notwendig, dass Sie sich vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einen SSR-Mode-Code zuteilen lassen.

Mit dem Antrag zur Zuteilung eines SSR-Mode-Codes müssen Sie allgemeine Angaben zum Luftfahrzeug einreichen.        

Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen ist die Empfängerin oder der Empfänger der Rechnung immer die antragstellende Person. Eine abweichende Rechnungsadresse ist nicht möglich.

Mit einem zugeteilten SSR-Mode-Code kann das betreffende Luftfahrzeug am Verkehr teilnehmen, sobald eine Verkehrszulassung vorliegt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Die Zuteilung eines SSR-Mode-Codes können Sie online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Wenn Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und erhalten die Zuteilung des SSR-Mode-Codes.

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare zur Zuteilung eines SSR-Mode-Code auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Halterin oder Halter eines Luftfahrzeugs, das in Deutschland zum Verkehr nach Instrumentenflugregeln zugelassen werden soll.
  • Sie können den Antrag auch als Vertretung stellen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag auf Zuteilung eines Sekundärradar-Codes
  • für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:
    • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung
  • für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs:
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)

Welche (weiteren) Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

  • Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

    Gebühr: 25,00 EUR (Vorkasse: nein)

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

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Bearbeitungsdauer

  • 1 — 2 Woche(n)
    • Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt den aktuellen Stand erfragen.

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Zuteilung eines Sekundärradar-Codes.

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

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Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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