Zuwendungen aus dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" für Unternehmen des Güterkraftverkehrs beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Unternehmen im Bereich des Güterkraftverkehrs tätig ist, können Sie aus dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit", vormals »De-minimis«, Zuschüsse zu den folgenden Kategorien beantragen:
- Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Einrichtungen,
- sonstige Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes und der Sicherheit,
- Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag reichen Sie online beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein.
- Rufen Sie das Förderprogramm " Umweltschutz und Sicherheit" (vormals De-minimis) im Antragsportal des BALM auf.
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Speichern Sie die dortigen Formulare zunächst leer auf Ihrem Computer ab.
- Hinweis: Sie können die Formulare ausschließlich mit der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader öffnen.
- Befüllen Sie die Formulare entsprechend der Vorgaben.
- Registrieren Sie sich im Antragsportal und melden Sie sich anschließend dort an.
- Drucken Sie das Kontrollformular aus, unterschreiben Sie es und scannen Sie es anschließend als Anlage ein.
- Laden Sie anschließend die Antragsunterlagen hoch.
- Das BALM prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen anschließend einen Zuwendungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid
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Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Halterin oder Halter eines schweren Nutzfahrzeugs.
- Ihr Kraftfahrzeug ist ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt.
- Die technisch zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs beträgt mehr als 3,5 Tonnen.
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Welche Unterlagen benötige ich?
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Antrag inklusive Fahrzeugnachweise
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Kontrollformular
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gegebenenfalls Änderungsmitteilung
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
- Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
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Welche Fristen muss ich beachten?
Für eine Förderung müssen die Maßnahmen nach Bewilligung des Antrags per Bescheid und bis spätestens fünf Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durchgeführt sein, spätestens jedoch bis zum 31.12. des Jahres, in dem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben.
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Bearbeitungsdauer
- 2 — 4 Monat(e)
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Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
- Widerspruch . Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
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Urheber
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
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Onlinedienste
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