Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV)
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) umfasst die öffentlich zugänglichen Beförderungsmittel im Linienverkehr mit Bussen und Bahnen.
Der öffentliche Personennahverkehr wird in den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) unterteilt.
Der ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg ist als Aufgabenträger für die Organisation, Planung und Koordination der Busverkehre des ÖPNV in enger Kooperation mit der NAH.SH und den durchführenden Verkehrsunternehmen der Region zuständig.
Der ÖPNV-Betrieb ist damit Ansprechpartner für alle grundsätzlichen Fragen zum ÖPNV. Die Verkehrsunternehmen sind Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Verkehre.
Sie finden hier Informationen zum Angebot von Bus und Bahn im Kreis Schleswig-Flensburg.
Übersicht
Regionaler Nahverkehrsplan 2017 - 2021
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat zusammen mit dem Kreis Nordfriesland und der kreisfreien Stadt Flensburg in Wahrnehmung seiner Zuständigkeit als Aufgabenträger des übrigen ÖPNV den ersten Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) für den gemeinsamen Planungsraum I für den Zeitraum 2017 – 2021 erstellt.
Eine gemeinsame politische Arbeitsgruppe und die IGES Institut GmbH begleiteten die Erstellung.
Der RNVP ist in einen gemeinsamen Teil, einen regionalen Teil sowie Schnittmengenteile für die Bereiche Kreis Nordfriesland – Kreis Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg – Kreis Schleswig-Flensburg strukturiert.
1. Gemeinsamer Teil [PDF: 3,2 MB]
2. Regionaler Teil SL-FL [PDF: 4,2 MB]
2a. 1. Regionaler Nahverkehrsplan des Planungsraums für den Zeitraum 2017 - 2021 [PDF: 714 kB]
3. Schnittmenge FL und SL-FL [PDF: 1,5 MB]
4. Schnittmenge NF und SL-FL [PDF: 2,5 MB]
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Kreis Schleswig-Flensburg
Alles was die Schiene betrifft, wird von der NAH.SH mit Sitz in Kiel organisiert.
Die NAH.SH GmbH soll laut ÖPNV-Gesetz Schleswig-Holstein vom 1.1.1996 "... insbesondere die Bestellung des SPNV vorbereiten und die Leistungserbringung überprüfen, eine landesweite Konzeption für den SPNV erstellen, einen landesweiten Nahverkehrsplan vorbereiten sowie den SPNV und den übrigen ÖPNV landesweit und über die Landesgrenzen hinaus koordinieren."
Ziele des ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg
Unter der Berücksichtigung der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beabsichtigt der Kreis Schleswig-Flensburg:
- eine ausreichende Grundmobilität aller Bevölkerungsgruppen im Kreis Schleswig-Flensburg zu gewährleisten und
- die Attraktivität des ÖPNV so zu steigern, dass eine sinnvolle Alternative zum motorisierten Individualverkehr angeboten werden kann.
Allgemeine Vorschrift
Um den Schüler- und Ausbildungsverkehr im ÖPNV nachhaltig abzusichern, hat der Kreis Schleswig-Flensburg eine allgemeine Vorschrift als Satzung erarbeitet (gem. Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007) erarbeitet.
Sie verfolgt das Ziel, eine im Grundsatz einheitliche Abwicklung der Ausgleichszahlungen für die Verkehrsunternehmen, die im Kreisgebiet tätig sind, zu gewähren.
(Die Satzung finden Sie rechts bei den Dokumenten.)
Veröffentlichung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 Gesamtbericht über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreises Schleswig-Flensburg für das Jahr 2018
Der Kreis Schleswig-Flensburg ist zuständiger Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen (ÖPNV) in seinem Kreisgebiet. Gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ist dieser verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in seinem Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen zu veröffentlichen.
Zuständige Behörde:
ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg im Auftrag des Kreises Schleswig-Flensburg (seit 01.01.2020 Nachfolger des Service-Betriebes).
Gemein- bzw. eigenwirtschaftliche Verkehre:
Alle Liniengenehmigungen basieren auf Liniengenehmigungsanträgen zur Erbringung von Busverkehrsleistungen. Eine Aufstellung der Linien, der Genehmigungslaufzeiten und der Zuordnung zu Teilnetzen findet sich unten. Die Betreiber erhalten einen Ausgleich auf die nicht gedeckte Kosten, die durch die Anwendung des VGSF-Tarifs bzw. des SH-Tarifs entstehen oder einen Ausgleich im Rahmen von öffentlichen Dienstleitungsaufträgen.
Qualitätsanforderungen:
Die Qualitätsanforderungen richten sich nach dem Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) des Kreises Schleswig-Flensburg für den Zeitraum 2017 – 2021. Diese sind hier [PDF: 714 kB] einsehbar.
Kompensation wirtschaftlicher Nachteile aus der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen:
Die Konzessionsinhaber erhielten zur Kompensation wirtschaftlicher Nachteile aus der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Jahr 2018 vom Kreis Schleswig-Flensburg öffentliche Beihilfen in Höhe von insgesamt 6,99 Mio. €.
Netzstruktur:
Zum Bericht:
- Bericht und Linienübersicht 2018 [PDF: 400 kB]
- Bericht und Linienübersicht 2017 [PDF: 77 kB]
- Bericht und Linienübersicht 2016 [PDF: 352 kB]
- Bericht und Linienübersicht 2015 [PDF: 184 kB]
Antrag auf Fördergelder zum Ausbau von barrierefreien Haltestellen
Gemäß § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
Zu mobilitätseingeschränkten Menschen im weiteren Sinne gehören auch Fahrgäste mit
- Kinderwagen oder Gepäck, die ggf. auf Hilfestellung durch Dritte beim Ein- und Aussteigen angewiesen sind oder keinen ausreichenden Abstellplatz im Fahrzeug vorfinden.
- Auch ältere Fahrgäste zählen zur Gruppe der mobilitätsbehinderten Menschen. Ihnen fällt das Steigen von Treppen, langes weites Laufen oder langes Stehen zunehmend schwerer, auch die Standsicherheit ist nur noch eingeschränkt vorhanden. Typischerweise gehen auch die Fähigkeit komplexe Sachverhalte zu erfassen und der Umgang mit „moderner Technik“ mit zunehmendem Lebensalter zurück. Im Zuge des demografischen Wandels wird sich ihr Anteil an der Bevölkerung erhöhen und sich damit auch erheblich auf die ÖPNV-Nachfrage im Kreisgebiet auswirken.
- In Anlehnung an § 8 Abs. 3 des PBefG wird daher empfohlen, bei der Bereitstellung des ÖPNV die Belange von Menschen mit körperlichen, sensorischen und kognitiven Beeinträchtigungen insgesamt zu berücksichtigen, ohne bestimmte Teilgruppen auszunehmen.
Aufgrund dieser Gesetzesnovellierung wurden alle rund 2400 Bushaltestellenpunkte im Kreisgebiet erfasst, um ein Ausbauprogramm für einen barrierefreien Ausbau zu definieren.
Der ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg wird den barrierefreien Neu- und Umbau von Haltestellen mit folgenden Beträgen fördern:
- Mehrfach- oder Inselhaltstelle: 70 %, max. jedoch 25.000 €
- Einfachhaltestelle: 70 %, max. jedoch 12.500 €
Die Barrierefreiheit im ÖPNV kann nur im Zusammenspiel der Aspekte Haltestelleninfrastruktur, Gestaltung und Ausstattung der Fahrzeuge sowie Information und Kommunikation mit den Kunden erreicht werden. Auch der Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen (u.a. Wartung, Reinigung und Freihaltung) sowie der Kundenservice tragen zur barrierefreien Nutzbarkeit des ÖPNV bei.
In Bezug auf die Ausgestaltung von Haltestellen und ihr Zusammenspiel mit den Fahrzeugen sind insbesondere folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
- niveaugleicher Einstieg
- stufenfreier Haltestellenzugang
- das Auffinden des Haltestellen- und Einstiegsbereichs
- ausreichender und einbaufreier Bewegungsraum auf Haltestellen
- barrierefreie Nutzbarkeit aller Elemente der Haltestellenausstattung
- visuelle, akustische und taktile Informationen
Um einen Anspruch auf Förderung geltend zu machen, sind für die Bauausführung nicht weniger als die Mindestanforderungen gemäß dem Leitfaden für barrierefreie Haltsstellen zu berücksichtigen.
Der Leitfaden für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen befindet sich rechts in der Randspalte bei den Dokumenten.
Im Rahmen des Förderprogramms wird ausschließlich der Neu- und Umbau von barrierefreien Haltestellen gefördert. Der Neu- und Umbau von Fahrgastunterständen ist in dem Förderprogramm nicht enthalten.
Schriftliche Anträge sind mit dem Antragsformular „Antrag auf Förderung zum Ausbau von barrierefreien Haltestellen“ zu stellen. Das Antragsformular finden Sie rechts bei den Dokumenten
Geschichte des ÖPNV und SPNV im Kreis Schleswig-Flensburg
Am 19. Januar 1901 kaufte der Kreis Schleswig-Flensburg die 1883 in Betrieb genommene „Schleswig-Angler Eisenbahn".
Die Kulturstiftung des Kreises hat die Entstehungsgeschichte im Kreis Schleswig-Flensburg in einem Buch zusammengefasst.
Das Buch ist erhältlich bei der Kulturstiftung: Telefon: 04621 960-115 oder 04621 960-116.
Dokumente
Allgemeine Vorschrift Änderung ab 2020-06-24 (PDF, 116 kB) »
Anlage 1 Antrag auf Zuwendung (PDF, 72 kB) »
Anlage 2 Verwendungsnachweis Teil 1 und 2 (PDF, 54 kB) »
Anlage 3 Festsetzung Höchst- und Referenztarif (PDF, 11 kB) »
Anlage 3a: Tabelle Höchst- und Referenztarif für Fahrplanjahr 2017/2018 (PDF, 222 kB) »
Anlage 4 Durchführungsvorschrift (PDF, 190 kB) »
Leitfaden für barrierefreie Haltestellen (PDF, 1,4 MB) »
Anhang zum Leitfaden für barrierefreie Bushaltestellen (PDF, 2,4 MB) »
Antragsformular auf Fördergelder für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen (DOC, 77 kB) »
Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung (PDF, 317 kB) »