Eingriffs- und Ausgleichmaßnahmen
Die Verpflichtung zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft u.a. durch verschiedenartige Bauvorhaben außerhalb von Bebauungsplänen kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Zahlung von
Ersatzgeldern an die Untere Naturschutzbehörde (UNB) erfüllt werden. Diese hat innerhalb einer Frist von zwei Jahren die Aufgabe, mit diesen Mitteln geeignete Kompensationsmaßnahmen durchzuführen.
Aus Sicht der UNB ist es von zentraler Bedeutung, sowohl bei den Flächensicherungen als auch bei den Biotopmaßnahmen jeweils deutliche Schwerpunkte zu setzen. Als Orientierung dienen die einschlägig bekannten Vorrangflächen wie Biotopverbundzonen und Natura 2000 –
Kulissen mit ihren definierten Leitarten und –biotoptypen und die Hinweise im Artenhilfsprogramm des Umweltministeriums.
Dieses Vorgehen leistet einen effektiven Beitrag für den Natur- und Artenschutz und reduziert denkbare Konflikte mit der Landwirtschaft.