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Kindergarten und Schule

Kindergarten

Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in einer Betreuungseinrichtung oder in der Tagespflege. Die Realität in den deutschen Kitas sieht jedoch oft anders aus. Es ist sehr wichtig für die Entwicklung Ihres Kindes, dass es so früh wie möglich gezielt gefördert wird, vor allem beim altersgerechten Spracherwerb und bei der allgemeinen Vorbereitung auf den Schulbesuch.

Melden Sie rechtzeitig Ihr Kind bei einer Einrichtung Ihrer Wahl an. Bedenken Sie, dass die Nachfrage oft die vorhandenen Kapazitäten übersteigt!

Es gibt in Deutschland viele Möglichkeiten der Kinderbetreuung.

Im Alter bis zu drei Jahren:

  • Krabbelgruppen
  • Tagesmütter*Tagesväter
  • Spielkreise
  • Kinderkrippen
  • altersgemischte Kindergärten

Ab drei Jahren bis zum Schulstart:

  • Kindergärten
  • sonstige schulvorbereitende Einrichtungen, Kindertagesstätten
  • Tagesmütter*Tagesväter

Ab dem Schulalter:

  • Ganztagsschulen
  • Horte
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Betreute Schulen und mehr.

Grundschule (Primarstufe) 

In Schleswig-Holstein besteht 9 Jahre Vollzeitschulpflicht, danach Berufsschulpflicht bis zum 18. Lebensjahr. Die Erziehungsberechtigten sind dazu verpflichtet, für den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder zu sorgen.

Wichtig zu Wissen
Alle Kinder, die in Deutschland leben, müssen zur Schule gehen! Wenn Ihr Kind nicht zur Schule geht, können Sie ein Bußgeld auferlegt bekommen; schlimmstenfalls wird die Polizei eingeschaltet.

Der Schulbesuch an staatlichen Schulen ist kostenlos. Zusätzlich gibt es in Deutschland auch Privatschulen. Diese verlangen in der Regel Schulgebühren von den Eltern.

In Schleswig-Holstein besuchen alle Kinder ab dem Alter von 6 Jahren eine Grundschule. Frühere oder spätere Einschulung ist möglich. Die Kinder werden in der Regel aufgrund des Wohnortes einer Schule zugeteilt. Die Eltern müssen ihre Kinder bei einer Schule anmelden. Die Fristen werden schriftlich von der Schule mitgeteilt. Aufgrund der Schulpflicht werden die Kinder automatisch an der zuständigen Schule aufgenommen, anders als bei der Anmeldung an einem Kindergarten. Sie müssen sich nicht sorgen, dass Ihr Kind keinen Platz erhält. Eine Einschulung an einer Schule Ihrer Wahl ist ebenfalls in Deutschland möglich, muss im Vorfeld überprüft werden, ob weitere Kapazitäten zur Verfügung stehen. Nehmen Sie dann rechtzeitig Kontakt mit der Schule auf.

Die Grundschule organisiert für die tägliche Schulzeit einen festen zeitlichen Rahmen von vier Unterrichtsstunden für die Klassenstufen 1 und 2 sowie fünf Unterrichtsstunden für die Klassenstufen 3 und 4 für alle Schülerinnen und Schüler.

Die meisten Grundschulen bieten eine Betreuung vor und nach den Unterrichtszeiten an, dadurch ist es Eltern möglich ihre Arbeitszeiten etwas freier zu gestalten. Die Schulbetreuung ist gebührenpflichtig.


Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I und II)

Nach der Grundschule besuchen die Kinder je nach Leistungsvermögen Förderzentren, Gemeinschaftsschulen oder Gymnasien. Mittlerweile gibt es an sehr vielen Schulen ein Ganztagsangebot mit diversen Freizeitmöglichkeiten.

Das Schulsystem an den weiterführenden Schulen ist sehr unterschiedlich. Die Entscheidung, welche weiterführende Schule sich für Ihr Kind am besten eignet, soll zusammen mit den Lehrkräften und Ihrem Kind getroffen werden.

Hier finden Sie die Schulen im Überblick:

  • Hauptschulen (bis zur 9. oder 10. Klasse)
  • Realschulen (bis zur 10. Klasse)
  • Schulen mit mehreren Bildungsgängen (hier können Haupt- oder Realschulabschlüsse erworben werden)
  • Gymnasien (bis zur 12. oder 13. Klasse)
  • Gesamtschulen (ohne oder mit gymnasialer Oberstufe, hier können alle Abschlüsse erworben werden)

Es gibt viele Möglichkeiten in Deutschland, sich weiter zu bilden und nach einem erfolgreichen Abschluss eine weitere Schule zu besuchen, bis man die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erlangt. Dieser höchste schulische Abschluss berechtigt zum Studium an den Universitäten und Hochschulen.

Im Laufe der Schulzeit ist der Wechsel von einer Schulart zu der anderen möglich, wenn die Leistungen diesen zulassen. Das Schulsystem ist sehr flexibel in Deutschland und eröffnet viele berufliche Möglichkeiten. Nutzen Sie diese Chance und bilden Sie sich weiter. Mit der Allgemeinen Hochschulreife haben Sie den meisten Zugang zu diversen Berufen, weiterhin können Sie ein Studium aufnehmen und einen akademischen Abschluss erwerben.

Wichtig zu Wissen
Klassenfahrten, Ausflüge, Schulfeste, Schulveranstaltungen, Schwimmunterricht etc. sind ein wichtiger Bestandteil des Schulalltags. Lassen Sie Ihre Kinder daran teilnehmen und bringen Sie sich persönlich ein. Ihre Teilnahme an dem Schulleben ist für alle fördernd und stärkt die Motivation Ihrer Kinder.

Geht Ihr Kind in einen Kindergarten, bekommt es dort jede Woche einige Förderstunden um die deutsche Sprache gut zu erlernen und für den Eintritt in die Schule vorbereitet zu sein.

Wenn Sie und Ihre Familie neu in Deutschland sind und Ihr Kind ist in einem Alter, in dem es in die Schule gehen muss, geht Ihr Kind zuerst in eine DaZ Klasse. DaZ bedeutet Deutsch als Zweitsprache. Hier erlernt es von speziell geschulten Lehrkräften die deutsche Sprache. In einem zweiten Schritt kann Ihr Kind dann in einigen Fächern am Regelunterricht einer Klasse teilnehmen, bevor es bei ausreichenden Sprachkenntnissen vollständig in die Regelklasse übergeht und nur noch einige Stunden in der Woche Förderunterricht in der deutschen Sprache bekommt. Welches DaZ Zentrum für Ihr Kind zuständig ist, erfahren Sie in der Schule an Ihrem Wohnort.

Ab dem 16. Lebensjahr gehen Jugendliche in die DaZ-Klassen der Beruflichen Bildungszentren.

Häufig stellen Eltern sich die Frage in welcher Sprache Sie mit Ihrem Kind sprechen sollen. Das Staatsinstitut für Frühpädagogik in München hat zu dieser Thematik einen mehrsprachigen Elternbrief herausgebracht.

Auf diesen drei Plakaten ist das deutsche Bildungssystem dargestellt:

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