Informationen zum umweltbezogenen Gesundheitsschutz des Landes erhalten
Leistungsbeschreibung
Der umweltbezogene Gesundheitsschutz (UGS) beschäftigt sich mit Gesundheitsgefährdungen und -beeinträchtigungen der Bevölkerung, die mit Belastungen aus der Umwelt in Verbindung gebracht werden. Er entwickelt Maßnahmen, um derartige Risiken zu minimieren und die Bevölkerung zu schützen.
Wenn Sie Fragen zu diesem Themenbereich haben, können Sie sich an den UGS des Landes Schleswig-Holstein wenden.
Neben der Beratung zu möglichen Risiken aus den Medien Wasser, Boden, Luft sowie der belebten Umwelt führt das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) Schadstoffuntersuchungen der Innenraumluft durch und bietet Untersuchungen zu Schadstoffbelastungen in der Muttermilch an.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
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Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
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Rechtsgrundlage
- § 9 Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG)
- § 2 Landesverordnung über dir Errichtung des Landesamtes für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein (LAsDVO)
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Urheber
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Verfahrensablauf
- Sie stellen Ihre Anfrage an das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein.
- Das Landesamt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um die angefragten Informationen zu übermitteln oder gegebenenfalls weitergehende Beratung zu bieten.
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Voraussetzungen
Keine
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Welche Unterlagen benötige ich?
Keine
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
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Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
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Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein
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