Gutachterausschuss
Das Sachgebiet Gutachterausschuss schafft für Bürger*innen, Behörden und Unternehmen Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte führt eine Kaufpreissammlung und wertet diese aus, er erstellt Verkehrswertwertgutachten, ermittelt Bodenrichtwerte und veröffentlicht einen Immobilienmarktbericht. Damit werden allen Interessierten wichtige Informationen über Grundstückswerte und Marktzusammenhänge zugänglich macht.
Bodenrichtwerte
Eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten (§ 196 Baugesetzbuch). Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre zum Ende jedes geraden Kalenderjahres ermittelt und beziehen sich in der Regel auf baureifes Land.
Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Sie sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen und haben keine bindende Wirkung.
Hinweis:
Die Feststellung des genauen Wertes eines einzelnen Grundstücks kann nur durch ein Wertgutachten erfolgen.
Die Bodenrichtwerte werden im Zwei-Jahres-Rhythmus zum Beginn jedes geraden Jahres vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt. Jedermann kann von der Geschäftsstelle mündlich oder schriftlich Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Zu den Bodenrichtwerten
Schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bzw. die Anforderung dieser sind gebührenpflichtig. Die zu erhebende Gebühr ergibt sich aus Tarifstelle 1 - 5 der Satzung des Kreises Schleswig-Flensburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg und staffelt sich wie folgt:
50,00 € /100,00 €
2 |
Auskünfte und Auszüge aus dem Nachweis der Bodenrichtwerte |
Gebühr in Euro |
2.1 |
Schriftliche Bodenrichtwertauskunft für den ersten Bodenrichtwert je weiterer Bodenrichtwert |
50,00 € |
2.2 |
Auzug aus der Bodenrichtwertkarte inklusive Legende |
50,00 € |
2.3 |
Auszug aus der Bodenrichtwertkarte als digitale Datei |
100,00 € |
- PDF-Datei: (PDF, 269 kB)
Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstellt auf formlosen schriftlichen Antrag Verkehrswertgutachten über unbebaute und bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (zum Beispiel Wohnrechte).
Die Antragsberechtigung ergibt sich aus § 193 Baugesetzbuch und ist bei Antragstellung nachzuweisen. Unter anderem sind danach zur Antragstellung befugt der Grundstückseigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte an Grundstücken und Pflichtteilsberechtigte.
An Unterlagen sind insbesondere beizufügen:
- Unbeglaubigter Grundbuchauszug aus neuerer Zeit – Abteilung I und II -
- Sofern Gebäude bewertet werden sollen:
- Bauzeichnungen (Ansichten, Grundriss, Schnitte),
- Wohn-/Nutzflächen-/ Baumassenberechnungen,
- Baubeschreibung
- Verträge (zum Beispiel Mietverträge, Erbbauvertrag, Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht)
Je nach Lage des Einzelfalles können weitere Unterlagen erforderlich sein, die Ihnen dann von der Geschäftsstelle aufgegeben werden. Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Satzung des Kreises Schleswig-Flensburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg.
Für den Fall, dass Sie nur einen Anhaltspunkt für den Wert des Grund und Bodens benötigen bzw. wissen wollen, wie Bauland in einer bestimmten Gemeinde gehandelt wird, erhalten Sie weitere Informationen unter der Rubrik Bodenrichtwerte.
- PDF-Datei: (PDF, 269 kB)
Gebühren
Die Erstattung von Verkehrswertgutachten, schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sowie schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte sind gebührenpflichtig. Die zu erhebende Gebühr ergibt sich aus den Tarifstelle 1 - 5 der Satzung des Kreises Schleswig-Flensburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg und staffelt sich wie folgt:
Tarifstelle | Gegenstand |
Gebühr in Euro |
1 | Erstattung von Gutachten | |
1.1 | über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie über den Bodenwertanteil eines bebauten Grundstücks, falls die Ermittlung des Gebäudewertes zur Erstellung des Gutachtens nicht erforderlich ist | auf der Basis des Wertes des rechtlich ungelasteten Grundstücks: Staffel A |
1.2 | über den Verkehrswert von Rechten an Grundstücken | nach Staffel A |
1.3 | über die Höhe von Entschädigungen für andere Vermögensvor- und -nachteile (§ 193 Absatz 2 BauGB) | nach Staffel A |
1.4 | für über den üblichen Rahmen hinausgehenden Merhaufwand (insbesondere fehlende oder nicht verwertbare Bauunterlagen, Zustand des Bewertungsobjektes, Erbbaurechte, Nießbrauch Wohnrechte) sowie für besondere Dienstleistungen, die in dieser Gebührentabelle nicht speziell aufgeführt sind, wird die Gebühr einzelfallbezogen nach dem Zeitaufwand erhoben (§ 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 der Satzung). Abgerechnet wird je angefangene halbe Stunde. | 90 Euro/Stunde |
1.5 | Zeitliche Anpassung eines von Gutachterausschuss erstatteten Gutachtens bei gleichbleibenden wertbeeinflussenden Merkmalen | 50 % der Gebühr nach Staffel A |
1.6 | Sind in einem Gutachten mehrere Werte (unterschiedliche Qualitätsmerkmale, verschiedene Wertermittlungsstichtage) zu ermitteln, so ist die Gebühr für die Ermittlung des höchsten Wertes nach den Tarifstellen 1.1 bis 1.3 zu erheben. Für die Ermittlung der weiteren Werte ist ein Zuschlag von 50 % je weiteren ermittelten Wertes zu erheben. Die Höhe der Zuschläge darf zusammen jedoch nicht 1.000 € überschreiten. | |
1.7 |
Zusätzlich beantragte Ausfertigungen eines Gutachtens (Zwei Exemplare, die bei Gutachtenerstellung ausgefertigt werden, sind in der Gebühr zu Tarifstelle 1.1 bsi 1.3 enthalten). |
15 Euro |
2 | Auskünfte und Auszüge aus dem Nachweis der Bodenrichtwerte | |
2.1 | Schriftliche Bodenrichtwertauskunft für den ersten Bodenrichtwert, je weiterer Bodenrichtwert |
50 Euro |
2.2 | Auszug aus der Bodenrichtwertkarte inklusive Legende | 50 Euro |
2.3 | Auszug aus der Bodenrichtwertkarte als digitale Datei | 100 Euro |
3 | Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung | |
3.1 | Grundgebühr | 50 Euro |
3.2 | Zuzüglich Gebühr je Kauffall | 5 Euro |
4 | Auswertungen aus der Kaufpreissammlung (summarische Auskünfte) | |
4.1 | Je Grundstücksart/Objektart: Für die erste Stichprobe, für jede weitere Stichprobe |
50 Euro |
5 | Grundstücksmarktbericht | |
5.1 | je Exemplar | 150 Euro |
Staffel A für bebaute und unbebaute Grundstücke | |
Wert | Gebühr |
bis 125.000 Euro | 1,0 von Tausend des Wertes zuzüglich 1.800 Euro |
über 125.000 Euro bis 250.000 Euro | 1,2 von Tausend des Wertes zuzüglich 2.000 Euro |
über 250.000 Euro bis 500.000 Euro | 1,4 von Tausend des Wertes zuzüglich 2.200 Euro |
über 500.000 Euro bis 2.500.000 Euro | 1,6 von Tausend des Wertes zuzüglich 2.500 Euro |
über 2.500.000 Euro | 1,8 von Tausend des Wertes zuzüglich 3.000 Euro |