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Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Schleswig-Holstein 2021-2027

Urheber

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Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Am 1. Januar 2021 hat die neue EU-Strukturfondsperiode begonnen. Durch die europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden europaweit Programme finanziert, mit denen politische Ziele der Europäischen Union für ein umgesetzt werden soll. Schwerpunkte bilden dabei Innovation sowie Energiewende und Klimawandel.

Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden im Zeitraum 20214-2027 rund 272 Millionen Euro für Vorhabenförderungen in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehen. Schwerpunkte der schleswig-holsteinischen EFRE-Strategie sind zielgerichtete Investitionen in eine intelligente, wachstumsorientierte und nachhaltige Infrastruktur sowie in Vorhaben mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung.

Die EFRE-Mittel werden eingesetzt für

  • ein wettbewerbsfähiges und intelligentes Schleswig-Holstein,
  • ein grünes Schleswig-Holstein und
  • ein bürgernahes Schleswig-Holstein.

Das EFRE Programm Schleswig-Holstein 2021-2027 umfasst in diesen drei Schwerpunkten insgesamt 20 Maßnahmen. Eine Übersicht der Programmstruktur und eine kurze Beschreibung der Maßnahmen finden Sie hier:

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Verfahrensablauf

Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Verfahren erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder bei den vom Wirtschaftsministerium beauftragten Dienstleistern.

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein.

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Welche Unterlagen benötige ich?

Da je nach Einzelfall unterschiedliche Unterlagen erforderlich sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Derzeit muss nur das Ende der Frist für die Zuschussfähigkeit (31. Dezember 2029) beachtet werden.

Es kann darüber in einzelnen Maßnahmen eine Antragstellung nur zu Stichtagen möglich sein. Details enthalten die Förderrichtlinien und Förderaufrufe.

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Rechtsgrundlage

Für die Förderung mit EFRE-Mitteln sind eine Reihe von Verordnungen, Leitlinien, Regelungen hinsichtlich der Zuschussfähigkeit, Förderrichtlinien, Wettbewerbsausschreibungen und nicht zuletzt das genehmigte Programm EFRE Schleswig-Holstein 2021-2027 zu beachten. Das EFRE Programm 2021-2027 Schleswig-Holstein ist am 29. April 2022 als europaweit erstes EFRE-Programm von der EU-Kommission genehmigt worden.

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Formulare

Die Antragstellung ist formgebunden und soll elektronisch erfolgen.
 

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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