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Sportförderung für die Erstellung von kommunalen Sportstättenentwicklungsplänen beantragen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Die Förderung von Entwicklungsplänen im Bereich Sport und für Sportstätten in Schleswig-Holstein zielt darauf ab, langfristige und nachhaltige Konzepte für die Entwicklung und Modernisierung von Sportstätten zu unterstützen.

Sie können die Förderung für die Erstellung von kommunalen Entwicklungsplänen im Bereich Sport und für Sportstätten erhalten. Anträge auf die Landesförderung können Sie als schleswig-holsteinische Gemeinde/Amt, Kreis/kreisfreie Stadt, Zweckverband und Anstalt des öffentlichen Rechts stellen.

Durch diese Förderung sollen kommunale und regionale Sportinfrastrukturen verbessert werden, um die Qualität und Zugänglichkeit des Sportangebots für alle Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung von Aspekten der Inklusion und Nachhaltigkeit in Ihrer Planung und Umsetzung der Sportstättenprojekte.

Sie können eine Förderung von höchstens 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Sie müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % erbringen. Die Maximalfördersumme beträgt 10.000,00 Euro pro Maßnahme. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.

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Verfahrensablauf

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es mit allen gegebenenfalls nötigen Unterlagen an die im Antrag angegebene zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen eine Nachricht dazu, ob Sie die Förderung erhalten.

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Zuständige Stelle

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie beantragen die Förderung als:
    • Gemeinde/kreisangehörige, kreisfreie Stadt/Amt/Kreis
    • Zweckverband nach dem Gesetz der kommunalen Zusammenarbeit (GkZ)
    • Anstalt des öffentlichen Rechts
  • Sie haben das Vorhaben bereits vollständig geplant.
  • Sie haben das Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Das Vorhaben findet in Schleswig-Holstein statt.
  • Sie beantragen eine Förderung in Höhe von höchstens 10.000 Euro pro Maßnahme.

Falls Sie als Sportverein oder -verband eine Förderung beantragen wollen

  • Müssen Sie Maßnahmen für die Prävention sexualisierter Gewalt und für die Dopingprävention im Sport nachweisen.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag auf eine Zuwendung aus Sportfördermitteln
  • Gegebenenfalls weitere erforderliche Anlagen

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Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag bis zum 30.06. des Jahres, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, stellen.

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Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Verbrauchsmaterial nicht gefördert werden können.

Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen gewährt.

Bei einer Landesförderung ist durch öffentlichkeitswirksame Darstellung auf das »Sportland Schleswig-Holstein« hinzuweisen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.12.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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