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Was erledige ich wo?

LübeckCard

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Die  LÜBECK CARD bietet attraktive Ermäßigungen und Anregungen für vielfältige Angebote aus Kultur, Sport, Bildung und Freizeit für alle Altersgruppen.

Die  LÜBECK CARD, die jeweils für ein Kalenderjahr gültig ist, wird kostenlos an Lübecker BürgerInnen mit geringem Einkommen ausgegeben. 

InhaberInnen der Juleica oder der Ehrenamtskarte erhalten die  LÜBECK CARD als Anerkennung für ihr bürgerschaftliches Engagement.

Allgemeine Informationen zu den Ermäßigungen, Voraussetzungen und den Ausgabestellen finden Sie hier .

Alle wichtigen Informationen zu den Angeboten, den Ermäßigungen und den Möglichkeiten eines behindertengerechten Zugangs zu den Veranstaltungsorten finden Sie in der Übersicht  oder unter:  LÜBECKCARD

Hinweis zur Ausgabe der LübeckCard:
Um eine LübeckCard zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es verschiedene Ausgabestellen, an die Sie sich wenden können. Zu welchem Personenkreis Sie gehören, prüfen Sie unter »Was sollte ich noch wissen?«

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Wo bekomme ich die LübeckCard? Wer ist anspruchsberechtigt?

Bezieher:innen von:

  • Bürgergeld
  • Berufsausbildungsbeihilfe
  • Kinderzuschlag
  • Studenten-BAföG

Absolvent:innen von:

  • Bundesfreiwilligendienst
  • Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr

Wenden Sie sich bitte an eines unserer Bürgerservicebüros .

Einen Termin können Sie über www.luebeck.de/termine machen.

Bezieher:innen von:

  • Einkommensabhängige Sozialhilfe (z.B. Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege)
  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Schüler - BAföG
  • Unterhaltssicherungsgesetz
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wenden Sie sich bitte an das
Verwaltungszentrum Mühlentor
Kronsforder Allee 2 - 6
23560 Lübeck

Inhaber:innen der Juleica oder der Ehrenamtskarte erhalten die LÜBECKCARD beim Lübecker Jugendring e.V., Mengstr. 41-43 während der Öffnungszeiten: Mo-Fr  9 - 12 Uhr

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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