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Was erledige ich wo?

Zufahrtberechtigung verkehrsberuhigte Altstadt

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

In manchen Teilen der Lübecker Altstadt befindet sich der verkehrsberuhigte Bereich. Für diesen Bereich ist eine Zufahrtsberechtigung erforderlich.  Die Berechtigung kann, unter bestimmten Voraussetzungen, bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Gründe dafür sind unter anderem: Fahrten zu und vom Wohnsitz, wenn ein Mietvertrag bzw. eine Nutzungsberechtigung für Stellplätze in der Lübecker Altstadt vorliegen, Wohnungsumzüge sowie Fahrten zu und von Kirchen, Veranstaltungsorten und Restaurants im Zusammenhang mit Hochzeiten, Taufen oder Trauerfeiern.

Bewohner der Lübecker Altstadt erhalten die Genehmigung gebührenfrei

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An wen muss ich mich wenden?

Hansestadt Lübeck
- Straßenverkehrsbehörde -
Mühlendamm 12
23539 Lübeck

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Welche Unterlagen benötige ich?

Mietvertrag
Nutzungsberechtigung für Stellplätze
Begründung für die einmalige Benutzung

 

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Welche Gebühren fallen an?


Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
 

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Was sollte ich noch wissen?


Der Antrag kann formlos schriftlich unter Angabe des Kennzeichens direkt bei der Straßenverkehrsbehörde oder unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars beantragt werden.                                                             

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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