Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Was erledige ich wo?

Informationen über das Bürgerhaus erhalten


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Im Bürgerhaus können Sie Räume für private Feiern, sowie für kulturelle und soziale Veranstaltungen mieten. 

Das Bürgerhaus bietet Ihnen passende Räume und eine moderne Ausstattung für folgende Veranstaltungen:

  • Soziale Angebote aller Art
  • Kulturelle Veranstaltungen
  • Schulungen, Beratungen, Kurse
  • Vorträge, Aufführungen, Lesungen
  • Private Feiern und Treffen
  • Versammlungen und Tagungen
  • Märkte, Messen, Basare
  • Tanzabende von der Disco bis zum Ball
  • und andere

Das Haus steht Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Unternehmen sowie Einrichtungen aus der Verwaltung offen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

örtliche Bürgerhaus

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich direkt an das Bürgerhaus, wenn Sie eine Veranstaltung durchführen oder besuchen möchten.
  • Sie stellen eine Mietanfrage. Hierzu geben Sie das Datum, die Uhrzeit, den Anlass und die benötigte Ausstattung an.
  • Sie bekommen eine Rückmeldung, ob der Raum noch verfügbar ist.
  • Sie erhalten eine Bestätigung sowie den dazugehörigen Mietvertrag.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

Keine

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Bei einer Raummiete können Mietkosten sowie gegebenenfalls weitere Gebühren anfallen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Für Fragen zum Kuratorium, zur Steuerungsgruppe, zu Schadenersatzforderungen, zur Vermietung, zur Abrechnung oder zur Ausstattung wenden Sie sich bitte an das Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungswesen, Soziale Stadt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.06.2025

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

nach oben zurück