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Suche

Was erledige ich wo?

Denkmalerkundung mit Mess- und Suchgeräten genehmigen lassen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Für die Suche nach Bodendenkmalen mit einem Messgerät oder einem Suchgerät wie zum Beispiel einem Metalldetektor oder einer Sonde müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Die Genehmigung kann durch das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als zuständige obere Denkmalschutzbehörde erteilt und mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. Voraussetzung ist ein Sachkundenachweis, der mit Teilnahme an einem Zertifizierungskurs erworben werden kann. Für die Suche an Stränden ist eine Genehmigung, jedoch kein Sachkundenachweis erforderlich.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Suche historische Gegenstände finden, müssen Sie dies umgehend der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde mitteilen.

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Verfahrensablauf

  • Für den Zertifizierungskurs können Sie sich nur online anmelden:
    • Rufen Sie die Seite des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein auf. 

    • Gehen Sie auf Detektorinfos, Übersicht, scrollen Sie runter zu den Zertifizierungskursen. Dort wird Ihnen angezeigt, wann der nächste Kurs stattfindet.

    • Melden Sie sich bei einem der Zertifizierungskurse an (Frühjahr oder Herbst). Die Anmeldung erfolgt über ein Ticketsystem auf der Seite des Archäologischen Landesamtes.

    • Teilnahme am Zertifizierungskurs dauert vier Tage. Der Sachkundenachweis wird erworben durch erfolgreichen Abschluss des Kurses.

  • Eine Suchgenehmigung bzw. Flächengenehmigung können Sie nach bestandenem Kurs per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse beantragen: detektor.betreuung@alsh.landsh.de.

  • Eine Strandsuchgenehmigung können Sie nur per Online-Antrag beantragen. Download der generellen Strandsuchgenehmigung hier. 

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An wen muss ich mich wenden?

  • An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde


  •  

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Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig.
  • Sie können einen Sachkundenachweis erbringen (nicht erforderlich bei Strandsuchgenehmigungen) und legen eine Methodenbeschreibung für Ihre Suche vor.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag auf Genehmigung für die Suche mit einem Mess- oder Suchgerät
  • Sachkundenachweis (Erwerb durch erfolgreiche Teilnahme an einem Zertifizierungskurs)
    • nicht erforderlich bei Strandsuchgenehmigungen
  • Methodenbeschreibung
    • nicht erforderlich bei Strandsuchgenehmigungen

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

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Bearbeitungsdauer

  • 1 — 3 Monat(e)
    • Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die zuständige obere Denkmalschutzbehörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Denkmalschutzbehörde einen Bescheid erlassen hat.

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

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Formulare

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Was sollte ich noch wissen?

  • Alle gefundenen Objekte müssen beim Archäologischen Landesamt gemeldet und abgegeben werden.
  • Herrenlose Funde werden Eigentum des Landes Schleswig-Holstein, wenn:
    • sie so lange verborgen gewesen sind, dass der Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann,
    • sie bei staatlichen Nachforschungen, Schutzgebieten, bei unerlaubten Grabungen oder Suchen gefunden werden
    • oder einen besonderen wissenschaftlichen Wert haben.
  • Ein Finder hat nur in sehr wenigen Ausnahmefällen einen Anspruch auf eine angemessene Belohnung.

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.06.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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