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Was erledige ich wo?

Elternberatung und Unterstützung für Neugeborene und Kinder erhalten


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Sie erhalten hilfreiche Informationen, Tipps zur frühkindlichen Entwicklung, Spielideen sowie Checklisten zu den einzelnen Lebensmonaten Ihres Neugeborenen oder Kleinkindes.

Zudem werden Ihnen Adressen und wichtige Telefonnummern für verschiedenste Anliegen zur Verfügung gestellt, damit Sie gut informiert und begleitet in die neue Lebensphase starten können.

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An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt der Kreise und Kreisfreien Städte

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Verfahrensablauf

  • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes besucht Sie nach der Geburt Ihres Kindes zu Hause und bietet Ihnen Beratung und Unterstützung an.
  • Sollten Sie keinen Besuch wünschen, können Ihnen die Informationen und Materialien auch auf Wunsch per Post zugesendet werden.

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Voraussetzungen

Sie sind Eltern eines Neugeborenen oder Kleinkindes.

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Welche Unterlagen benötige ich?

Keine

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

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Was sollte ich noch wissen?

Sie können die angebotenen Informationsmaterialien auch in anderen Sprachen oder in Leichter Sprache erhalten.

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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