Bodenrichtwerte
Eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten (§ 196 Baugesetzbuch). Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre zum Ende jedes geraden Kalenderjahres ermittelt und beziehen sich in der Regel auf baureifes Land.
Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Sie sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen und haben keine bindende Wirkung.
Hinweis:
Die Feststellung des genauen Wertes eines einzelnen Grundstücks kann nur durch ein Wertgutachten erfolgen.
Die Bodenrichtwerte werden im Zwei-Jahres-Rhythmus zum Beginn jedes geraden Jahres vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt. Jedermann kann von der Geschäftsstelle mündlich oder schriftlich Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Zu den Bodenrichtwerten
Schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bzw. die Anforderung dieser sind gebührenpflichtig. Die zu erhebende Gebühr ergibt sich aus Tarifstelle 1 - 5 der Satzung des Kreises Schleswig-Flensburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg und staffelt sich wie folgt:
50,00 € /100,00 €
2 |
Auskünfte und Auszüge aus dem Nachweis der Bodenrichtwerte |
Gebühr in Euro |
2.1 |
Schriftliche Bodenrichtwertauskunft für den ersten Bodenrichtwert je weiterer Bodenrichtwert |
50,00 € |
2.2 |
Auzug aus der Bodenrichtwertkarte inklusive Legende |
50,00 € |
2.3 |
Auszug aus der Bodenrichtwertkarte als digitale Datei |
100,00 € |
- PDF-Datei: (PDF, 269 kB)