Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstellt auf formlosen schriftlichen Antrag Verkehrswertgutachten über unbebaute und bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (zum Beispiel Wohnrechte).
Die Antragsberechtigung ergibt sich aus § 193 Baugesetzbuch und ist bei Antragstellung nachzuweisen. Unter anderem sind danach zur Antragstellung befugt der Grundstückseigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte an Grundstücken und Pflichtteilsberechtigte.
An Unterlagen sind insbesondere beizufügen:
- Unbeglaubigter Grundbuchauszug aus neuerer Zeit – Abteilung I und II -
- Sofern Gebäude bewertet werden sollen:
- Bauzeichnungen (Ansichten, Grundriss, Schnitte),
- Wohn-/Nutzflächen-/ Baumassenberechnungen,
- Baubeschreibung
- Verträge (zum Beispiel Mietverträge, Erbbauvertrag, Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht)
Je nach Lage des Einzelfalles können weitere Unterlagen erforderlich sein, die Ihnen dann von der Geschäftsstelle aufgegeben werden. Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Satzung des Kreises Schleswig-Flensburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg.
Für den Fall, dass Sie nur einen Anhaltspunkt für den Wert des Grund und Bodens benötigen bzw. wissen wollen, wie Bauland in einer bestimmten Gemeinde gehandelt wird, erhalten Sie weitere Informationen unter der Rubrik Bodenrichtwerte.
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