Fachdienst Finanzen und Infrastruktur
Mit der Vorbereitung der Haushaltssatzung und des dazugehörenden Haushaltsplanes erarbeitet der Fachdienst Finanzen und Infrastruktur im Zusammenwirken mit den anderen Fachdiensten des Hauses nach den Leitentscheidungen der Selbstverwaltungsgremien Jahr für Jahr die finanziellen Grundlagen für alle Bereiche der Verwaltung.
Des Weiteren werden in diesem Fachdienst Vollstreckungsangelegenheiten bearbeitet und Infrastrukturprojekte vorangetrieben.