Fachdienst Recht und Zentrale Vergabestelle
Neben vielen positiven Bescheiden muss eine so große Behörde wie die Kreisverwaltung oftmals auch Anträge ablehnen, wenn Recht und Gesetz nichts anderes zulassen. In derartigen Fällen kann die antragstellende Bürger*in Rechtsmittel einlegen. Das beginnt in der Regel mit einem Widerspruchsverfahren und kann beim Sozial- oder Verwaltungsgericht enden. Die Abwicklung der Gerichtsverfahren übernehmen für den Kreis die Jurist*innen des Fachdienstes Recht. Der Fachdienst Recht steht außerdem allen Fachdiensten im Hause mit juristischem Rat zur Seite.