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Gesamtpersonalrat

Ein Gesamtpersonalrat ist zu bilden, wenn in einer Gebietskörperschaft wie dem Kreis mehrere Dienststellen mit eigenen Personalrät*innen vorhanden sind, die räumlich oder organisatorisch voneinander getrennt sind (hier: Dienststellen Kreisverwaltung und Service-Betrieb).

Der Gesamtpersonalrat vertritt also die Beamt*innen sowie die Tarifbeschäftigten der Kreisverwaltung des Kreises Schleswig-Flensburg und des Service-Betriebes. Zum Zeitpunkt der Personalratswahl am 7. Mai 2019 gab es insgesamt 1.019 Wahlberechtigte.

Die Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats erfolgt dabei in aller Regel nicht bei personalrechtlichen Einzelmaßnahmen, sondern wenn beide Dienststellen gleichermaßen betroffen sind. Das ist typischerweise beim Abschluss von Dienstvereinbarungen der Fall.

Auch wenn Regelungen, die mit dem Gesamtpersonalrat vereinbart werden, für beide Dienststellen gleichermaßen gelten, ist der Gesamtpersonalrat den anderen Personalrät*innen nicht übergeordnet.

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