Kreis Schleswig-Flensburg
Eingriffe durch Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
Zu Hoch- und Tiefbauvorhaben gehören zum Beispiel
- Verkehrswegebau
- Windkraftanlagen
- Wasserbauliche Maßnahmen oder
- Errichtung von Gebäuden im Außenbereich
Das Vorhaben selbst wird von der Unteren Bauaufsicht oder der Unteren Wasserbehörde genehmigt. Die Untere Naturschutzbehörde beurteilt dabei den Artenschutz und Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen werden abgestimmt.