Was passiert im Beratungsgespräch?
In einem ersten Beratungsgespräch erstellt Ihr*e Fallmanager*in mit Ihnen gemeinsam ein persönliches Profil von Ihnen.
Hierzu stellt er*sie Fragen wie:
- Welchen Berufswunsch haben Sie?
- Welche beruflichen Alternativen können Sie sich vorstellen?
- Welche beruflichen Erfahrungen besitzen Sie?
- Haben Sie weitere Fähigkeiten?
- Haben Sie gesundheitliche Einschränkungen?
- Sind Sie aufgrund von minderjährigen Kindern im Haushalt oder durch die Pflege eines Familienmitglieds zeitlich eingeschränkt?
- Wie mobil sind Sie?
- Gib es persönliche Gründe oder Themen, die Ihrer beruflichen Entwicklung im Wege stehen?
Ist Ihr persönliches Profil angelegt, dient es als Grundlage für Ihre (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Gemeinsam mit Ihrem*Ihrer Fallmanager*in überprüfen Sie Ihre Chancen mit Hilfe von digitalen Stellenbörsen.
Mithilfe dieser Prognose kann Ihr*e Fallmanager*in Ihnen bei Bedarf Unterstützungsmöglichkeiten anbieten. Das Angebot erstreckt sich von der Suche nach geeigneten Stellen über Bewerbungsunterstützung, Qualifikationen bis hin zu Umschulungen. Aber auch bei gesundheitlichen, familiären oder sozialen Problemen kann der Kontakt zu Netzwerkpartnern hergestellt werden.
Daraus ergeben sich die nächsten Schritte, die Sie zusammen mit Ihrem*Ihrer Fallmanager*in festlegen. Diese Strategie für Ihren Weg in die Arbeit wird in einer sogenannten Eingliederungsvereinbarung (EGV) schriftlich festgehalten. Die Fortschritte werden in Folgegesprächen thematisiert. Sollten Probleme aufgetreten sein, werden diese besprochen und gemeinsam Lösungen gefunden. Wurden die vereinbarten Ziele erreicht, werden die nächsten besprochen und erneut eine schriftliche Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen. Selbstverständlich können Sie jederzeit bei Bedarf einen Gesprächstermin bei Ihrem*Ihrer Fallmanager*in telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erhalten.