Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit Corona
Informationen für Neuantragsteller*innen:
Wir haben für Neuantragsteller*innen ein Infoblatt mit Hinweisen für das vereinfachte Antragsverfahren auf Grundsicherung / Leistung nach dem SGB II (Hartz IV), von möglichen vorrangigen Unterstützungsleistungen und Ansprechpartner*innen erstellt:
Informationen für bestehende Kund*innen:
Gemäß § 67 Absatz 5 SGB II ist für Leistungen, deren Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 31. März 2020 bis vor dem 31. August 2020 endet, für deren Weiterbewilligung abweichend von § 37 kein erneuter Antrag erforderlich. Der zuletzt gestellte Antrag gilt insoweit einmalig für einen weiteren Bewilligungszeitraum fort. Bitte beachten Sie folgendes Hinweisschreiben: