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Lernförderung in besonderen Einzelfällen

Bei Schüler*innen kann eine ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt werden, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulischen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Ziele zu erreichen. Eine Bestätigung der Schule ist erforderlich.

Um Lernförderung zu erhalten, ist ein Antrag beim zuständigen Sozialzentrum/Fachdienst Migrationsmanagement zu stellen.

Die Leistung wird direkt über die Bildungskarte mit dem Anbieter abgerechnet.

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