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Tagesausflüge

Für Schüler*innen werden die tatsächlichen Aufwendungen für einen eintägigen Schulausflug übernommen.

Auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden die Kosten für einen Ausflug berücksichtigt. Ausgenommen ist das Taschengeld.

Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich, außer bei dem Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag.

Die Abrechnung erfolgt über die Bildungskarte.

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