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Aufenthalt und Ausländerrecht

Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen möchten oder bereits nach Deutschland gezogen sind, sind die Regelungen des Aufenthaltsrechts für Sie besonders wichtig. Die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung ist für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten ebenso wie für die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zuständig.

Bei Fragen zu ihrem Aufenthaltstitel, zur Arbeitserlaubnis oder zum Ausländerrecht wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.

Wichtig zu Wissen

Die Ausländerbehörde arbeitet nach Terminvergabe, darum wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an Ihren Ansprechpartner. Donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr können Sie ausschließlich zur Verlängerung ihres Ausweises ohne eine vorherige Terminvergabe zur Ausländerbehörde gehen.

Fragen Sie vorher unbedingt telefonisch nach, welche Unterlagen die Mitarbeiter der Ausländerbehörde von Ihnen benötigen. So vermeiden Sie unnötige Wege.

Unterstützung bekommen Sie auch bei der Migrationsberatung Schleswig-Holstein und dem Jugendmigrationsdienst.

Das Asylverfahren

Das Asylverfahren wurde in einer Grafik vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dargestellt. Hier gelangen Sie zu der Grafik in mehreren Sprachen: Ablauf eines Asylverfahrens (diverse Sprachen)

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. hat eine Handreichung für Afghanen in deutsch und dari erstellt. Hier wird das Asylverfahren sowie Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung außerhalb des Asylverfahrens erklärt. (Stand März 2017)

Neue mehrsprachige Informationen zum Asylverfahren finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Schauen Sie sich die Videos in Ihrer Muttersprache an.