Allgemeinverfügungen des Kreises verlängert und aufgehoben
Folgende zwei Allgemeinverfügungen des Kreises wurden verlängert:
1. Allgemeinverfügung des Kreises zur Bestimmung der Bereiche auf dem Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
2️. Allgemeinverfügung des Kreises zur Bestimmung der Bereiche auf dem Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg in denen der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt ist.
Es gibt keine Änderungen oder Ergänzungen zu den bisher bis Sonntag geltenden Regelungen und Bereichen. Die neuen Allgemeinverfügungen gelten ab dem 17.05.2021 bis einschließlich Sonntag, den 06.06.2021.
Folgende zwei Allgemeinverfügungen wurden aufgehobene oder sind ausgelaufen:
3️. Die Allgemeinverfügung über die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger auf dem Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg ist aufgrund der geänderten Vorgaben zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag (Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV) mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Zukünftig sind Testnachweise nur noch notwendig bei Einreisen aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet bzw. bei Einreise auf dem Luftweg. Alle anderen Testpflichten entfallen.
4️. Die Allgemeinverfügung über Ausnahmen von den Geboten und Verboten für touristische Modellprojekte für die „Schlei-Region“ wird aufgrund der ab Montag geltenden Landesverordnung nicht verlängert, da diese vereinfachte und landesweit einheitliche Zugangsvoraussetzungen regelt. Ab Montag gelten dann automatisch für alle Betriebe die neuen Regelungen der Landesverordnung.
14.05.2021