Bei der Erstattung von Verkehrswertgutachten ist der Gutachterausschuss mit dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und zwei weiteren ehrenamtlichen Gutachtern tätig.
Zur Ermittlung der Bodenrichtwerte ist der Ausschuss dann beschlussfähig, wenn neben dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter mindestens drei ehrenamtliche Gutachter anwesend sind.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind in Schleswig-Holstein für den Bereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt gebildet und zwar auf der Grundlage der Bestimmungen der §§ 192 ff. Baugesetzbuch und der dazu ergangenen Verordnungen.
Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle.
Die Anschriften der Gutachterausschüsse in Schleswig-Holstein/Hamburg können über die gemeinsame Seite der Gutachterausschüsse in Schleswig-Holstein aufgerufen werden.
Flyer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis SL-FL