Kreis Schleswig-Flensburg
- Zulassungsbescheinigung I (ZB I), (früher: Fahrzeugschein) und
- bei zulassungsfreien Fahrzeugen, wie Leichtkrafträder, gegebenenfalls die Betriebserlaubnis,
- das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder,
- die für die Steuerbefreiung maßgeblichen Bescheinigungen oder Nachweise (z.B. Bescheid des Versorgungsamtes, Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft).