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An wen muss ich mich wenden?

  • An die Städte und Gemeinden für eine Entwässerungsgenehmigung (Einleitung in eine öffentliche Kanalisation)
  • An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörde) im Falle einer Direkteinleitung in ein Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser)
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