Kreis Schleswig-Flensburg
Wie verhalte ich mich bei einem positiven Schnelltest (Teststation)?
Bei einem positiven Schnelltest (durch geschultes Personal) sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich in die häusliche Absonderung zu begeben und das Ergebnis umgehend durch eine PCR-Testung überprüfen zu lassen. Veranlassen Sie die Testung über Ihre*n Hausarzt/-ärztin oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder ein Testzentrum der KVSH.
Ausschließlich für die Testung darf die häusliche Absonderung einmalig verlassen werden. Es muss durchgängig eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden, die Nutzung des ÖPNV ist untersagt.
Zur Meldung an das zuständige Gesundheitsamt ist die Person bzw. Stelle verpflichtet, die den Test durchgeführt hat.
Bei einem negativen Testergebnis endet die Pflicht zur häuslichen Absonderung sofort. Wird keine PCR-Testung durchgeführt, gilt die Pflicht zur Absonderung für 10 Tage und endet dann automatisch.
Rechtsgrundlage ist eine Allgemeinverfügung des Kreises Schleswig-Flensburg.