WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR CORONA-PANDEMIE
Sehr geehrte Bürger*innen,
aufgrund der aktuellen Lage in der Pandemie haben wir an dieser Stelle die wichtigsten Informationen und Kontaktadressen für Sie zusammengefasst. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn die Beantwortung Ihrer Fragen aktuell etwas länger dauert oder Telefonleitungen ausgelastet sind.
Bitte beachten sie die Empfehlungen für den Alltag in Zeiten von Corona: »AHA+L+A« Regeln
Bitte bleiben Sie gesund!Ihre Kreisverwaltung
Allgemeine Informationen:
Weitere Informationsseiten zur Corona-Pandemie
Bundesministerium für Gesundheit www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus
- hier finden Sie z.B. Informationen zur bundesweiten Pandemie-Lage, zu aktuellen Bundesverordnungen (Test-, Reise-, Impfverordnung), zu Impfungen, dem digitalen Impfnachweis, fremdsprachige Infomaterialien und Links zu weiterführenden Informationsangeboten
- Informationen zum Virus, Testen, Impfen und Hygiene unter www.zusammengegencorona.de
Landesregierung Schleswig-Holstein www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus
- hier finden Sie z.B. Informationen zu aktuellen Landesverordnungen (Bekämpfungs-, Quarantäne- und Schulverordnung), Impfungen und Teststationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen in den FAQs
Kreis Schleswig-Flensburg www.schleswig-flensburg.de/Corona-Portal
- hier finden sie z.B. Pressemitteilungen und Informationen zur Pandemie im Kreisgebiet, auch mehrsprachig und in leichter Sprache, zu aktuellen Allgemeinverfügungen und Erlassen sowie Impfstellen und Testzentren im Kreisgebiet und Links zu weiteren Informationsangeboten
Robert-Koch-Institut / STIKO www.rki.de
- hier finden Sie u.a. Informationen zum Coronavirus, zu den aktuellen Inzidenzen und Fallzahlen der Bundesländer und Landkreise, zur Corona-Warn-App, zu internationalen Risikogebieten, zur Impfung und Antworten auf häufig gestellte Fragen in den FAQs.
Termine im Kreishaus und den Außenstellen
Der Zutritt zum Kreishaus und den Außenstellen ist Besucher*innen wieder ohne Einschränkungen möglich.
Bitte nutzen Sie dafür die Haupteingänge unserer Liegenschaften. Achten Sie auf unsere Öffnungszeiten. Diese finden Sie hier.
Wir empfehlen Ihnen bevorzugt vorab telefonisch oder über E-Mail einen Termin mit der*dem Sachbearbeiter*in zu vereinbaren. So können lange Wartezeiten vermieden werden.
Hinweis: Termine für die Straßenverkehrsbehörden Schleswig und Flensburg erfolgen über die Onlineterminvereinbarung.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu an Ihre*n Sachbearbeiter*in.
Informationen für ukrainische Flüchtlinge
Alle Menschen, die aus der Ukraine flüchten mussten, können sich auf Wunsch in allen Impfstellen des Landes gegen das Coronavirus impfen lassen. Ein Informationsblatt zum Impfen in ukrainischer Sprache steht Ihnen hier zur Verfügung:Informationsblatt Impfen in ukrainischer Sprache.
Geflüchtete aus der Ukraine können in allen Impfstellen des Landes Schleswig-Holsteins auch folgende Standardimpfungen erhalten:
- Kombination gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (Windpocken)
- Kombination gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio
Diese Impfungen können im Rahmen der Öffnungszeiten ohne Termin in Anspruch genommen werden.
Die Öffnungszeiten sind:
- Mittwochs von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr
- Donnerstags, freitags und samstags von 10:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Testmöglichkeiten im Kreisgebiet
Seit dem 14.11.2021 haben alle Bürger*innen wieder Anspruch auf kostenlose Antigentests ("Schnelltest").
Die aktuellen Angebote an öffentlichen Testmöglichkeiten können Sie auf der Seite des Landes einsehen: Teststationen im Kreisgebiet und Schleswig-Holstein.
Bitte beachten Sie: Ein Testergebnis – egal ob PCR oder Schnelltest – ist immer nur eine Momentaufnahme! Ein negatives Ergebnis kann eine möglicherweise erfolgte Ansteckung, die erst in den nächsten Tagen zur Erkrankung führt, nicht ausschließen. Auch mit einem negativen Test und/oder als vollständig geimpfte Person sollten die „AHA+L+A“ Regeln und Empfehlungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung beachtet werden.
Wie verhalte ich mich bei Symptomen einer möglichen Infektion?
Bei Symptomen einer akuten und ansteckenden Krankheit sollten Sie, nicht nur bei „Corona“, zu Hause bleiben und den Kontakt zu anderen Menschen so gut es geht vermeiden.
Der*die erste Ansprechpartner*in bei einer symptomatischen Erkrankung sollte immer ihre hausärztliche Praxis sein. Bitte nehmen Sie, v.a. wenn Sie eine Infektion mit dem Corona-Virus vermuten, telefonisch Kontakt mit der Praxis auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ihr*e Hausarzt/-ärztin wird entscheiden, ob eine Testung erforderlich ist und diese mit Ihnen organisieren.
Wenn Sie noch keinen Kontakt zu einer Hausarztpraxis haben, wenden Sie sich jederzeit an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst: Tel. 116 117.
Wie verhalte ich mich in der häuslichen Absonderung (Quarantäne)?
- Sie dürfen ihre Wohnung bzw. Ihr Grundstück nur im Notfall verlassen, auch nicht zum Einkaufen. Bitten Sie, falls erforderlich, Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn darum, sie z.B. mit Lebensmitteln zu versorgen. Unterstützung ist auch über ehrenamtliche Helfer*innen und die Gemeinden möglich.
- Sie dürfen nicht zur Arbeit gehen (Arbeit im Home-Office ist erlaubt).
- Sie dürfen keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht in Ihrem Haushalt leben.
- Lassen Sie Lieferungen vor dem Hauseingang oder der dem Wohnungseingang ablegen.
- Bei unvermeidbaren Kontakten tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz und halten Sie größtmöglichen Abstand zu anderen Personen.
- Kontaktieren Sie Ihre*n Hausarzt/-ärztin telefonisch, wenn Sie wegen einer Erkrankung dringend Medikamente oder eine ärztliche Behandlung benötigen.
- Wenden Sie sich auch jederzeit an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117 und sagen Sie, was Sie benötigen und dass Sie unter Quarantäne stehen.
- Wenn Sie pflegebedürftig sein sollten, informieren Sie bitte Ihren ambulanten Pflegedienst umgehend über Ihre Quarantäne.
- Messen Sie zweimal täglich ihre Körpertemperatur und achten Sie auf mögliche Symptome.
- Wenden Sie sich auch bei neu oder erstmals auftretenden Symptomen an Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefonnummer 116 117), um eine PCR-Testung zu veranlassen.
- Wichtig: in (medizinischen) Notfällen wenden sie sich jederzeit an den Notruf: Tel. 112
- Meiden Sie den Kontakt zu weiteren Haushaltsangehörigen, die nicht ebenfalls in Quarantäne oder noch nicht infiziert sind, so gut es geht.
- Halten Sie sich möglichst in getrennten Zimmern auf, halten Sie größtmöglichen Abstand.
- Nehmen Sie Mahlzeiten möglichst zeitlich und räumlich getrennt ein.
- Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung bei unvermeidbaren Kontakten.
- Drehen Sie sich beim Husten und Niesen weg.
- Waschen Sie regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife.
- Sorgen Sie für eine regelmäßige Lüftung aller Räume.
Versuchen Sie, die Hygieneregeln so gut es geht einzuhalten und individuelle Lösungen für Ihre Situation zu finden. Für im Haushalt lebende Kinder oder besonders pflege- und zuwendungsbedürftige Personen müssen die Quarantäneregelungen (altersentsprechend) angepasst werden. Beispielsweise ist eine räumliche Trennung von Kindern und Eltern (und ggf. Geschwistern) im Haushalt nur einzuhalten, wenn sie für die Eltern vertretbar ist und vom Kind gut toleriert wird.
Achten Sie auch auf Ihre seelische Gesundheit! Mit einer Quarantäne können z.B. Ängste und Sorgen vor einer Ansteckung, das Gefühl von Ausgrenzung, Einsamkeit, Anspannung oder Schlafstörungen einhergehen.
Bleiben Sie mit Freunden und Familie über Telefon, Internet und andere Medien in Kontakt.
Suchen Sie nach Beschäftigung in Ihrem Haushalt, nutzen Sie – abhängig von Ihrem Gesundheitszustand – Möglichkeiten zur körperlichen Betätigung (z.B. Gymnastikübungen), nutzen sie ggf. den eigenen Garten, um frisch Luft zu schnappen.
Sie können auch die Telefon-Seelsorge anrufen:
0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 oder 116 123
Welche Empfehlungen gelten für Haushaltsangehörige, die selbst nicht in Quarantäne sind?
- Im Haushalt sollten die Empfehlungen zum Abstand, Lüften und Hygiene beachtet werden, die auch für Personen in häuslicher Absonderung gelten (s.o.)
- Haushaltsangehörige, die selbst nicht in Quarantäne sind, dürfen weiter uneingeschränkt zur Arbeit gehen, Einkaufen usw.
- Sie sollten aber eigene Kontakte außerhalb des Haushalts auf das Notwendigste reduzieren, insbesondere Kontakte zu alten oder kranken Menschen sollten gemieden werden.
- Es sollte besonders auf die „AHA+L+A“ Regeln und Empfehlungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung geachtet werden.
- Bei Symptomen einer möglichen Infektion bleiben Sie zu Hause und beachten bitte die Informationen und Empfehlungen auf dieser Seite zum Verhalten bei Symptomen.
Wie verhalte ich mich bei einem positiven Selbsttest?
Bei einem positiven Selbsttest sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich in die häusliche Absonderung zu begeben und das Ergebnis umgehend durch eine PCR-Testung überprüfen zu lassen. Eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt ist nicht erforderlich.
Veranlassen Sie die Testung über Ihre*n Hausarzt/-ärztin oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder ein Testzentrum der KVSH. Die Testmöglichkeiten der KVSH finden Sie hier.
Ausschließlich für die Testung darf die häusliche Absonderung einmalig verlassen werden. Es muss durchgängig eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden, die Nutzung des ÖPNV ist untersagt.
Bei einem negativen Testergebnis endet die Pflicht zur häuslichen Absonderung sofort.
Wird keine PCR-Testung durchgeführt gilt die Pflicht zur Absonderung für 10 Tage und endet dann automatisch.
Rechtsgrundlage ist eine Allgemeinverfügung des Kreises:
- PDF-Datei: (PDF, 154 kB)
Wie verhalte ich mich bei einem positiven Schnelltest (Teststation)?
Bei einem positiven Schnelltest (durch geschultes Personal) sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich in die häusliche Absonderung zu begeben und das Ergebnis umgehend durch eine PCR-Testung überprüfen zu lassen. Veranlassen Sie die Testung über Ihre*n Hausarzt/-ärztin oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder ein Testzentrum der KVSH.
Ausschließlich für die Testung darf die häusliche Absonderung einmalig verlassen werden. Es muss durchgängig eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden, die Nutzung des ÖPNV ist untersagt.
Zur Meldung an das zuständige Gesundheitsamt ist die Person bzw. Stelle verpflichtet, die den Test durchgeführt hat.
Bei einem negativen Testergebnis endet die Pflicht zur häuslichen Absonderung sofort. Wird keine PCR-Testung durchgeführt, gilt die Pflicht zur Absonderung für 10 Tage und endet dann automatisch.
Rechtsgrundlage ist eine Allgemeinverfügung des Kreises Schleswig-Flensburg.
Wie verhalte ich mich bei einem positiven PCR-Test?
Bei einem positiven Testergebnis gilt die Pflicht zur häuslichen Absonderung für 10 Tage. Die Information des Gesundheitsamtes über das Ergebnis erfolgt automatisch über die Praxis bzw. das Labor, in dem die Testung durchgeführt wurde. Zusätzlich bitten wir Sie, sich zeitgleich über unser Online-Anzeige-Formular als positiv getestete Person zu melden. Das Formular finden Sie hier.
Rechtsgrundlage der Anordnung ist eine Allgemeinverfügung des Kreises Schleswig-Flensburg.
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen in unserem FAQ positiver Corona-Test zusammengefasst.
Bitte berücksichtigen Sie die Hinweise und Empfehlungen, insbesondere die Hinweise zum Verhalten während der häuslichen Absonderung (Quarantäne).
Für Haushaltsangehörige gilt: Alle die nicht vollständig geimpft sind oder vollständig geimpft sind, aber Symptome einer möglichen Infektion mit dem Corona-Virus zeigen, gilt ebenfalls die Pflicht zur häuslichen Absonderung.
Bitte warten Sie die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt zum weiteren Vorgehen ab.
Besteht ein Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder behördlicher Schließung von Betreuungseinrichtungen?
Eventuell besteht ein Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), z.B. bei Anordnung einer Quarantäne oder der behördlichen Schließung von Einrichtungen zur Kinderbetreuung.
Entsprechende Anträge werden in Schleswig-Holstein durch das Landesamt für soziale Dienste bearbeitet. Sie können nicht an die Gesundheitsämter gestellt werden.
Einzelheiten und weitere Informationen dazu finden Sie hier: www.ifsg-online.de.
Bitte beachten Sie: Anträge können nur rückwirkend gestellt werden, also erst, wenn die Maßnahme beendet ist.
Weitere Informationen zum Lohnersatz wegen Schul- oder Kitaschließungen finden Sie hier.
Antworten zu Kinderkranktagen und Kinderkrankengeld finden Sie hier.
Wie verhalte ich mich bei der Meldung »erhöhtes Risiko« (rot)?
Bei „roter“ Meldung ohne Symptome sollten Sie persönliche Kontakte, v.a. zu alten und kranken Menschen, so gut es geht vermeiden und die „AHA+L+A"- Regeln so gut es geht beachten.
Bei "roter" Meldung und Symptomen reduzieren Sie bitte Ihre persönlichen Kontakte und setzen Sie sich mit Ihrer hausärztlichen Praxis oder dem dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) in Verbindung oder lassen Sie an einem Testzentrum einen Antigen-Schnelltest durchführen. Es besteht ein Anspruch auf eine Testung in einem Testzentrum bei „roter“ Meldung der Warn-App (Antigentest oder - wenn möglich - PCR). Die Testmöglichkeiten der KVSH finden Sie hier.
Achten Sie für 14 Tage genau auf mögliche Symptome einer Infektion und wenden Sie sich bei einer Erkrankung an Ihre hausärztliche Praxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Ein Anspruch auf Testung in einem Testzentrum (Antigentest oder - wenn möglich - PCR) besteht bei der Meldung „erhöhtes Risiko“ auch dann, wenn sie keine Symptome haben sollten.
Eine Anleitung zum Teilen Ihrer Testergebnisse mit der Warn-App finden sie hier.
Weitere Informationen zur Corona-Warn-App finden Sie hier.