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Formular für quarantäneersetzende Maßnahmen in der kritischen Infrastruktur

Formular für quarantäneersetzende Maßnahmen in der kritischen Infrastruktur

Um auch in der aktuellen Lage der Pandemie die Handlungsfähigkeit der kritischen Infrastruktur zu erhalten, besteht die Möglichkeit, dass für bestimmte Berufsgruppen quarantäneersetzende Maßnahmen („Tunnelquarantäne“) Anwendung finden.

Aktuell ist dies möglich für Beschäftigte die in einem der folgenden Bereiche arbeiten:

  • medizinisches und pflegerisches Personal
  • Kinderbetreuung und Bildungseinrichtungen
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Rettungsdienst
  • Telekommunikation
  • Energie- und Wasserversorgung

Die Anwendung dieser Ausnahmeregelung ist beschränkt auf essenzielles und / oder hoch spezialisiertes Personal, welches nicht durch Umsetzung oder kurzfristiges Anlernen aus anderen Bereichen ersetzt werden kann.

Die Quarantäne wird damit nicht aufgehoben. Unter bestimmten Auflagen und besonderen Schutzmaßnahmen ist aber die Berufsausübung weiterhin erlaubt.

Grundbedingung ist, dass die betreffenden Personen aktuell keine Symptome einer Infektion zeigen und nicht positiv auf das Coronavirus getestet wurden (Antigen- oder PCR-Test).

Der Antrag auf quarantäneersetzende Maßnahmen ist durch den*die Arbeitgeber*in zu stellen.

Bitte nutzen Sie dafür das folgende Formular:

Angaben zum*zur Arbeitgeber*in









Angaben zum*zur Arbeitnehmer*in

















Die von Ihnen angegebenen Daten werden gespeichert, damit zu einem späteren Zeitpunkt in einem Verdachtsfall auf einen Verstoß gegen die angeordnete Absonderung durch Ihre*n Mitarbeiter*in die von Ihnen gemachte Mitteilung nachvollzogen werden kann. Die Daten werden für drei Jahre gespeichert (Verfolgungsverjährungsfrist nach § 31 Ordnungswidrigkeitengesetz) und nach Ablauf der Frist gelöscht. Eine Weiterleitung der von Ihnen mitgeteilten Daten an Dritte erfolgt nicht.


Sie haben hier die Möglichkeit Ihre Daten vor dem Versenden zu überprüfen.

(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)