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Um auch in der aktuellen Lage der Pandemie die Handlungsfähigkeit der kritischen Infrastruktur zu erhalten, besteht die Möglichkeit, dass für bestimmte Berufsgruppen quarantäneersetzende Maßnahmen („Tunnelquarantäne“) Anwendung finden.
Aktuell ist dies möglich für Beschäftigte die in einem der folgenden Bereiche arbeiten:
Die Anwendung dieser Ausnahmeregelung ist beschränkt auf essenzielles und / oder hoch spezialisiertes Personal, welches nicht durch Umsetzung oder kurzfristiges Anlernen aus anderen Bereichen ersetzt werden kann.
Die Quarantäne wird damit nicht aufgehoben. Unter bestimmten Auflagen und besonderen Schutzmaßnahmen ist aber die Berufsausübung weiterhin erlaubt.
Grundbedingung ist, dass die betreffenden Personen aktuell keine Symptome einer Infektion zeigen und nicht positiv auf das Coronavirus getestet wurden (Antigen- oder PCR-Test).
Der Antrag auf quarantäneersetzende Maßnahmen ist durch den*die Arbeitgeber*in zu stellen.
Bitte nutzen Sie dafür das folgende Formular:
Name:*Betrieb:*Adresse:*Telefon:*E-Mail:*Mit dem Antrag versichere ich, dass die unten genannte Person bei mir angestellt ist, ihr Arbeitseinsatz aktuell unverzichtbar ist und dass alle anderen Maßnahmen zur Sicherstellung einer unverzichtbaren Personalbesetzung ausgeschöpft sind. *Ich versichere, dass die betreffende Personen aktuell keine Symptome einer Infektion zeigt und nicht positiv auf das Coronavirus getestet wurden (Antigentest oder PCR). *Ich bestätige, dass ich bei der Zustimmung des Gesundheitsamtes verantwortlich bin, meine*n Arbeitnehmer*in vollständig über die Bedingungen der quarantäneersetzenden Maßnahmen aufzuklären und zu informieren.*
Name:*Vorname:*Geburtsdatum:*Adresse:*Telefon:*Zugehörigkeit zur kritischen Infrastruktur:*Medizinisches und pflegerisches PersonalKinderbetreuung und BildungseinrichtungenPolizeiFeuerwehrRettungsdienstTelekommunikationEnergie- und WasserversorgungBeruf:*
Die von Ihnen angegebenen Daten werden gespeichert, damit zu einem späteren Zeitpunkt in einem Verdachtsfall auf einen Verstoß gegen die angeordnete Absonderung durch Ihre*n Mitarbeiter*in die von Ihnen gemachte Mitteilung nachvollzogen werden kann. Die Daten werden für drei Jahre gespeichert (Verfolgungsverjährungsfrist nach § 31 Ordnungswidrigkeitengesetz) und nach Ablauf der Frist gelöscht. Eine Weiterleitung der von Ihnen mitgeteilten Daten an Dritte erfolgt nicht.
Sie haben hier die Möglichkeit Ihre Daten vor dem Versenden zu überprüfen.
(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)