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Seit dem 17.11.2022 besteht in Schleswig-Holstein keine Pflicht zur häuslichen Isolation („Quarantäne“) mehr.
Auch Personen, die sich vor dem 17.11.22 in Quarantäne begeben haben, können diese vor dem Ablauf von 5 Tagen beenden. Eine Zustimmung des Gesundheitsamtes ist nicht erforderlich.

Nach einem positiven Test besteht nur die Verpflichtung zum Tragen einer Maske für 5 Tage.
Für bestimmte Personen gilt ein Betretungsverbot für Kitas, Kindertagespflegestellen oder Schulen oder ein Tätigkeitsverbot in Pflegeeinrichtungen.
Weitere Einzelheiten und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auch auf der Internetseite des Kreises Schleswig-Flensburg im Corona-Portal.

Rechtsgrundlage dafür ist die Allgemeinverfügung des Kreises Schleswig-Flensburg.

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